Approbation als Zahnarzt Erteilung

    Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt beantragen

    Wenn Sie Ihre zahnärztliche Ausbildung in Hessen abgeschlossen, bzw. die Zahnärztliche Prüfung/Dritten Abschnitt der Zahnärztl. Prüfung in Hessen bestanden haben und den Zahnarztberuf in Deutschland ausüben möchten, benötigen Sie eine Approbation. Diese wird auf Antrag erteilt.

    Beschreibung

    Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Zahnmedizinstudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin stellen. Mit Erteilung der Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin sind sie berechtigt den zahnärztlichen Beruf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

    Absolventen/Absolventinnen der Zahnmedizin an hessischen Hochschulen beantragen die Approbation beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Nach Vorliegen der Voraussetzungen erteilt das HLfGP die Approbation in Form einer Urkunde.

    In der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.

    Online-Dienst

    Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt beantragen

    ID: L100001_374933652

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihre zahnärztliche Ausbildung in Hessen abgeschlossen, bzw. die Zahnärztliche Prüfung / Dritten Abschnitt der Zahnärztl. Prüfung in Hessen bestanden haben und den Zahnarztberuf in Deutschland ausüben möchten, benötigen Sie eine Approbation. Diese wird auf Antrag erteilt.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Approbation
    • Kurz gefasster Lebenslauf
    • Identitätsnachweis
    • Amtliches Führungszeugnis
    • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • Ärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

    Voraussetzungen

    • Die Approbation als Zahnarzt wird auf Antrag erteilt, wenn die antragstellende Person:
      • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine/ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes ergibt
      • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
      • nach einem Studium der Zahnheilkunde an einer wissenschaftlichen Hochschule von mindestens 5 000 Stunden und einer Dauer von mindestens fünf Jahren die zahnärztliche Prüfung im Geltungsbereich dieses Gesetzes bestanden hat
      • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)

    Verfahrensablauf

    • Der Approbationsantrag ist online zu stellen:
    • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
    • Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLfGP innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen
    • Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen.
    • Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen.

    Fristen

    Auf Grund der zeitlichen Befristung einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die Approbation innerhalb von wenigen Tagen (im Regelfall 1 bis max. 2 Wochen) erteilt werden.

    Kosten

    • Fixe Kosten: ,,Verwaltungsgebühr EUR 180,00";
    • Auslagen (Portkosten etc.): ,,EUR 6,25"

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 28.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Zahnärztin, Berufsausübung, Zahnarzt, Approbation, Landesprüfungsamt, Zulassung zum Zahnarztberuf, Zahnmedizin

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de