• Schwalbach am Taunus (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
Approbation als Zahnarzt Erteilung

Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt beantragen

Wenn Sie Ihre zahnärztliche Ausbildung in Hessen abgeschlossen, bzw. die Zahnärztliche Prüfung/Dritten Abschnitt der Zahnärztl. Prüfung in Hessen bestanden haben und den Zahnarztberuf in Deutschland ausüben möchten, benötigen Sie eine Approbation. Diese wird auf Antrag erteilt.

Beschreibung

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Zahnmedizinstudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin stellen. Mit Erteilung der Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin sind sie berechtigt den zahnärztlichen Beruf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Absolventen/Absolventinnen der Zahnmedizin an hessischen Hochschulen beantragen die Approbation beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Nach Vorliegen der Voraussetzungen erteilt das HLfGP die Approbation in Form einer Urkunde.

In der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.

Online-Dienst

Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt beantragen

ID: L100001_374933652

Beschreibung

Wenn Sie Ihre zahnärztliche Ausbildung in Hessen abgeschlossen, bzw. die Zahnärztliche Prüfung / Dritten Abschnitt der Zahnärztl. Prüfung in Hessen bestanden haben und den Zahnarztberuf in Deutschland ausüben möchten, benötigen Sie eine Approbation. Diese wird auf Antrag erteilt.

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Version

Technisch erstellt am 16.09.2021

Technisch geändert am 05.06.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Ansprechpartner

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

Adresse

Postanschrift

Postfach 120142

64238 Darmstadt

(Zentrale Postanschrift)

Hausanschrift

Heinrich-Hertz-Str. 5

64295 Darmstadt

(Zentrale Hausanschrift)

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 12.07.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Approbation
  • Kurz gefasster Lebenslauf
  • Identitätsnachweis
  • Amtliches Führungszeugnis
  • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

Voraussetzungen

  • Die Approbation als Zahnarzt wird auf Antrag erteilt, wenn die antragstellende Person:
    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine/ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes ergibt
    • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
    • nach einem Studium der Zahnheilkunde an einer wissenschaftlichen Hochschule von mindestens 5 000 Stunden und einer Dauer von mindestens fünf Jahren die zahnärztliche Prüfung im Geltungsbereich dieses Gesetzes bestanden hat
    • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)

Verfahrensablauf

  • Der Approbationsantrag ist online zu stellen:
  • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
  • Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLfGP innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen
  • Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen.
  • Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen.

Fristen

Auf Grund der zeitlichen Befristung einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die Approbation innerhalb von wenigen Tagen (im Regelfall 1 bis max. 2 Wochen) erteilt werden.

Kosten

  • Fixe Kosten: ,,Verwaltungsgebühr EUR 180,00“;
  • Auslagen (Portkosten etc.): ,,EUR 6,25“

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 28.06.2021

Version

Technisch erstellt am 29.06.2021

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Zulassung zum Zahnarztberuf, Zahnmedizin, Zahnärztin, Berufsausübung, Approbation, Zahnarzt, Landesprüfungsamt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019