Zahnärztliche Prüfung Zulassung
    99018094007000

    Staatsexamen Zahnmedizin ablegen

    Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Zahnmedizin studieren und einen Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

    Beschreibung

    Die Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der zahnärztlichen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Zahnmedizin an einer hessischen Hochschule, die an der Zahnärztliche Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden. 

    In der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ist geregelt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.  

    Online-Dienst

    Staatsexamen Zahnmedizin ablegen

    ID: L100001_374933657

    Beschreibung

    Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Zahnmedizin studieren und einen Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

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    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021
    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    (Zentrale Postanschrift)

    Postfach 11 03 52
    64218 Darmstadt

    Hausanschrift

    (Zentrale Hausanschrift)
    Heinrich-Hertz-Str. 5
    64295 Darmstadt

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 3259-1000

    Fax: +49 611 32759-1999

    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen) wird in drei Abschnitten abgelegt:

    • Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Zahnmedizin von mindestens zwei Jahren abgelegt.
    • Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Zahnmedizin von mindestens einem Jahr nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.
    • Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Zahnmedizin von mindestens zwei Jahren nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)

    Verfahrensablauf

    • Die Zulassung zu den einzelnen Abschnitten der Zahnärztlichen Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen:
    • Die Anmeldung erfolgt elektronisch
    • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
    • Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen.
    • Die Ladung zum Ersten und Zweiten Abschnitt der Prüfung sowie zum mündlich-praktischen Teil des Dritten Abschnitts wird spätestens 5 Kalendertage vor dem ersten Prüfungstermin über das elektronische Postfach zugestellt.
    • Die Ladung zum schriftlichen Teil des Dritten Abschnittes wird 7 Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.
    • Mit der Ladung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer, Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens.
    • Die Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen.
    • Die Zeugnisse über die bestandene Prüfung werden mit einfacher Postsendung zugestellt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugesandt.
    • Die Ladung ist nur an eine inländische Adresse möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 19.01.2026

    Version

    Technisch erstellt am 29.06.2021
    Technisch geändert am 20.01.2026

    Stichwörter

    Landesprüfungsamt, Zahnmedizin, Zahnärztliche Prüfung, Staatsexamen Zahnmedizin, Zulassung Staatsexamen Zahnmedizin, Erster Abschnitt, Zweiter Abschnitt, Dritter Abschnitt, NV, ZV, ZP, Zahnärztliche Vorprüfung, Naturwissenschaftliche Vorprüfung, Physikum, Erstes Staatsexamen Zahnmedizin, Zweites Staatsexamen Zahnmedizin, Drittes Staatsexamen Zahnmedizin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019