Staatsexamen Zahnmedizin ablegen
Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Zahnmedizin studieren und einen Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.
Beschreibung
Die Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der zahnärztlichen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Zahnmedizin an einer hessischen Hochschule, die an der Zahnärztliche Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden.
In der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ist geregelt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.
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Staatsexamen Zahnmedizin ablegen
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zuständige Stelle
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Adresse
Postanschrift
(Zentrale Postanschrift)
Postfach 11 03 52
64218 Darmstadt
Hausanschrift
(Zentrale Hausanschrift)
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt
Kontakt
Internet
Formulare
Voraussetzungen
Die Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen) wird in drei Abschnitten abgelegt:
- Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Zahnmedizin von mindestens zwei Jahren abgelegt.
- Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Zahnmedizin von mindestens einem Jahr nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.
- Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Zahnmedizin von mindestens zwei Jahren nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)
Verfahrensablauf
- Die Zulassung zu den einzelnen Abschnitten der Zahnärztlichen Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen:
- Die Anmeldung erfolgt elektronisch
- Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
- Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen.
- Die Ladung zum Ersten und Zweiten Abschnitt der Prüfung sowie zum mündlich-praktischen Teil des Dritten Abschnitts wird spätestens 5 Kalendertage vor dem ersten Prüfungstermin über das elektronische Postfach zugestellt.
- Die Ladung zum schriftlichen Teil des Dritten Abschnittes wird 7 Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.
- Mit der Ladung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer, Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens.
- Die Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen.
- Die Zeugnisse über die bestandene Prüfung werden mit einfacher Postsendung zugestellt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugesandt.
- Die Ladung ist nur an eine inländische Adresse möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 19.01.2026
Stichwörter
Landesprüfungsamt, Zahnmedizin, Zahnärztliche Prüfung, Staatsexamen Zahnmedizin, Zulassung Staatsexamen Zahnmedizin, Erster Abschnitt, Zweiter Abschnitt, Dritter Abschnitt, NV, ZV, ZP, Zahnärztliche Vorprüfung, Naturwissenschaftliche Vorprüfung, Physikum, Erstes Staatsexamen Zahnmedizin, Zweites Staatsexamen Zahnmedizin, Drittes Staatsexamen Zahnmedizin