Berufsregister für Steuerberater Löschung
Wenn Sie nicht länger als Steuerberater(in) oder Steuerbevollmächtigte(r) tätig sind und keine berufliche Niederlassung mehr unterhalten, müssen Sie zu Ihrer Berufsbestellung eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.
Beschreibung
Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann der Verzicht durch Dritte erfolgen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Formulare
- Formulare: nein
- Online-Dienst: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein, jedoch persönliche Erklärung zu Protokoll möglich
Voraussetzungen
Sie sind als Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen, aber nicht länger tätig.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Sie müssen die Verzichtserklärung schriftlich oder zu Protokoll der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer erklären. Der Verzicht auf die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist schriftlich durch eine vertretungsberechtigte Person der Gesellschaft zu erklären.
Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 29.07.2021
Stichwörter
Berufsregistereintrag, Austragen, Steuerberaterverzeichnis, Verzicht, Zulassung, freie Berufe, Steuerberaterkammer