Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Beschreibung
Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein über das Ablaufdatum hinausgehender gültiger Reisepass vor.
Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Grünberg - FD III.II Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cigdem Akagündüz
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Fax: 06401 804-104
Telefon Festnetz: 06401 804-163
E-Mail: c.akaguenduez@gruenberg.de
Frau Veronika Krieger
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Telefon Festnetz: 06401 804-165
Fax: 06401 804-104
E-Mail: v.krieger@gruenberg.de
Frau Nadine Müller
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Telefon Festnetz: 06401 804-162
Fax: 06401 804-104
E-Mail: n.mueller@gruenberg.de
Frau Vanessa Neyses
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Fax: 06401 804-104
Telefon Festnetz: 06401 804-161
E-Mail: v.neyses@gruenberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Grünberg: Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter "Personalausweise" > "Beantragung Personalausweis" über unsere Online-Terminbuchung.
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2021
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