Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung für Taxi
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
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Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Julia Dück
Hausanschrift
Frau Christine Stahan
Hausanschrift
Frau Margaretha Saritas
Hausanschrift
Frau Jutta Zimmermann
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Die ärztlichen Untersuchungen gelten 1 Jahr, die augenärztliche Untersuchung 2 Jahre.
Ärztliche Untersuchungen = Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung, Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung u.s.w.
Augenärztliche Untersuchung = Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen.
Die ärztlichen Untersuchungen gelten 1 Jahr, die augenärztliche Untersuchung 2 Jahre.
Ärztliche Untersuchungen = Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung, Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung u.s.w.
Augenärztliche Untersuchung = Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen.
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020
Stichwörter
Taxi, Fahrgastbeförderungsschein, Verlängerung, FzF, Fahrerlaubnis, Fahrgast, Fahrgastbeförderung