Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    Online-Dienst

    Führerschein online beantragen - Umtausch

    ID: L100001_390151195

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    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2023 (von: Niesen, Victor Maximilian)

    Technisch geändert am 02.01.2024 (von: Niesen, Victor Maximilian)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde und Taxiwesen Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Stielstraße 3

    65201 Wiesbaden

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Aufgrund der Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen auch die Parkplätze außerhalb des Geländes.
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halstestelle Stielstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Buslinien 5, 23 und 45

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können online in unserem Terminkalender vereinbart werden. Sollten bereits alle Termine vergeben sein, versuchen Sie es bitte in den Folgetagen ab 7 Uhr erneut, da in regelmäßigen Abständen Termine freigeschaltet werden.

    Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.

    Hinweise:
    Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie auch die Parkplätze außerhalb des Geländes.

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag bis Donnerstag: 

    09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Freitag

    09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Führerschein, Führerscheinstelle, Taxi

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der  Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • Führerschein

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie müssen Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes) stellen.

    Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach  der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.01.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    alter Führerschein, Umtausch, Kartenführerschein, Gültigkeit, Ungültig, Ablauf, Ausstellung, abgelaufener Führerschein, Führerscheinumstellung, Beantragung neuer Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerscheindokument, neuer Führerschein, Führerschein abgelaufen, Befristet, EU-Führerschein, Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)