Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Informationen ergibt:

    Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

    Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

    • Vor 1953 - 19. Januar 2033
    • 1953 bis 1958 - 19. Januar 2022
    • 1959 bis 1964 - 19. Januar 2023
    • 1965 bis 1970 - 19. Januar 2024
    • 1971 oder später - 19. Januar 2025

    Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

    Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

    • 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
    • 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
    • 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028
    • 2008 - 19. Januar 2029
    • 2009 - 19. Januar 2030
    • 2010 - 19. Januar 2031
    • 2011 - 19. Januar 2032
    • 2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033

    (*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

    Hinweise für Kassel: Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein

    Online-Dienst

    Umtausch online beantragen

    ID: L100001_395876869

    Beschreibung

    Was Sie für Ihren Antrag auf Führerschein-Umtausch benötigen:

    • Um sich zu identifizieren, haben Sie zwei Optionen.
      Option 1: Personalausweis, Reisepass oder vergleichbares Ausweisdokument
      Option 2: Aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitel und PIN mit Kartenlesegerät oder NFC-fähigem Smartphone.
    • Bilddatei eines biometrischen Fotos oder Smartphone zur Aufnahme Ihres Fotos
    • Ihren aktuellen Führerschein
    • Bilddatei Ihres aktuellen Führerscheins oder Smartphone zur Aufnahme des Fotos
    • Zugang zu einer Online-Bezahlmethode; keine Barzahlung oder Zahlung auf Rechnung möglich

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Kassel - Führerscheinstelle

    Beschreibung

    Führerscheine werden grundsätzlich durch die Fahrerlaubnisbehörden erteilt, die sich in Hessen auf Landkreisebene bei den Kreisverwaltungen und in den kreisfreien Städten bei den jeweiligen Stadtverwaltungen befinden.

    Es ist zu unterscheiden zwischen der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis einschließlich Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17), der Erweiterung auf andere zusätzliche Klassen, der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug, der Erteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung (Taxen und Mietwagen), der Ausstellung von internationalen Führerscheinen sowie der Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen und ausländischen Führerscheinen. 

    Eine weitere Aufgabe der Führerscheinstelle stellt die Überprüfung der Eignung von auffällig gewordenen Führerscheininhabern bis hin zum Entzug der Fahrberechtigung dar. 

    Sollte ein Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden sein, können sich die Betroffenen ebenfalls an die Führerscheinstelle wenden. Gleiches gilt bei Unbrauchbarkeit eines Führerscheins oder dem Umtausch in einen EU-Führerschein sowie bei der notwendigen Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen. 

    Entsprechende Anträge können auch bei den für den jeweiligen Wohnort zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen abgegeben.

    Informationsvideos zum Tauschen des Führerscheins:

    Führerscheintausch (grau und rosa) im Landkreis Kassel

    Kartenführerscheintausch beim Landkreis Kassel

    Adresse

    Hausanschrift

    Kohlenstraße 132

    34121 Kassel

    Öffnungszeiten

    Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

    Wie können Sie einen Termin vereinbaren?


    Sie erreichen uns telefonisch auch außerhalb unserer Öffnungszeiten:

    • Montag - Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr
    • Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • aktuelles Lichtbild nach der PassV (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • bisheriger Führerschein

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Fristen

    • Geburtsdatum vor 1953 - Umtausch bis 19. Januar 2033
    • Geburtsdatum 1953 bis 1958 - Umtausch bis 19. Januar 2022
    • Geburtsdatum 1959 bis 1964 - Umtausch bis 19. Januar 2023
    • Geburtsdatum 1965 bis 1970 - Umtausch bis 19. Januar 2024
    • Geburtsdatum 1971 oder später - Umtausch bis 19. Januar 2025

    Ausstellung Führerschein 1999 bis 2001 - Umtausch bis 19. Januar 2026

    • Ausstellung 2002 bis 2004 - Umtausch bis 19. Januar 2027
    • Ausstellung 2005 bis 2007 - Umtausch bis 19. Januar 2028
    • Ausstellung 2008 - Umtausch bis 19. Januar 2029
    • Ausstellung 2009 - Umtausch bis 19. Januar 2030
    • Ausstellung 2010 - Umtausch bis 19. Januar 2031
    • Ausstellung 2011 - Umtausch bis 19. Januar 2032
    • Ausstellung 2012 bis 18. Januar 2013 - Umtausch bis 19. Januar 2033

    Bearbeitungsdauer

    • je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft Energie Verkehr und Wohnen am 14.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    alter Führerschein, Lappen, rosa Papierführerschein, Führerscheinumstellung, EU-Führerschein, Umtausch, Fahrerlaubnis, grauer Papierführerschein, Kartenführerschein, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de