Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Informationen ergibt:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
- Vor 1953 - 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958 - 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964 - 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970 - 19. Januar 2024
- 1971 oder später - 19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
- 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028
- 2008 - 19. Januar 2029
- 2009 - 19. Januar 2030
- 2010 - 19. Januar 2031
- 2011 - 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033
(*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Fahrerlaubnis: Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein
Online-Dienst
Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachteam Fahrerlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Fahrerlaubnisbehörde Hauptstelle Marburg:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Jeden ersten und dritten Samstag im Monat: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ausgenommen an Feiertagen)
Folgende Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde werden an den Samstagen nicht angeboten:
- Verlängerung von Fahrerlaubnissen
- Verlängerung und Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
- Neuerteilung von Fahrerlaubnissen nach Entzug oder Verzicht
- Wiederzuerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse nach Entzug oder Verzicht
Diese Dienstleistungen können nur während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 14:00 Uhr erfolgen.
Öffnungszeiten Fahrerlaubnisbehörde der Außenstelle Biedenkopf:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
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WICHTIGER HINWEIS:
- Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bürgerinnen/Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt.
- Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde können Sie in Marburg und Biedenkopf Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles Lichtbild nach der PassV (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- bisheriger Führerschein
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Fahrerlaubnis: Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein
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ERGÄNZUNG:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) gemäß den Bestimmungen der Passverordnung. Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel.
- Der aktuelle (nationale) Führerschein
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ERGÄNZUNG:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) gemäß den Bestimmungen der Passverordnung. Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel.
- Der aktuelle (nationale) Führerschein
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsgrundlage(n)
§§ 24a, 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anlagen 3 und 8e der FeV
- § 24 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 3 (zu § 6 Absatz 6) Fahrerlaubnis- Verord-nung (FeV)
- Anlage 8e (zu § 24a Absatz 2 Satz 1) Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Fahrerlaubnis: Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein
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ERGÄNZUNG:
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ERGÄNZUNG:
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Fristen
- Geburtsdatum vor 1953 – Umtausch bis 19. Januar 2033
- Geburtsdatum 1953 bis 1958 – Umtausch bis 19. Januar 2022
- Geburtsdatum 1959 bis 1964 – Umtausch bis 19. Januar 2023
- Geburtsdatum 1965 bis 1970 – Umtausch bis 19. Januar 2024
- Geburtsdatum 1971 oder später – Umtausch bis 19. Januar 2025
Ausstellung Führerschein 1999 bis 2001 – Umtausch bis 19. Januar 2026
- Ausstellung 2002 bis 2004 – Umtausch bis 19. Januar 2027
- Ausstellung 2005 bis 2007 – Umtausch bis 19. Januar 2028
- Ausstellung 2008 – Umtausch bis 19. Januar 2029
- Ausstellung 2009 – Umtausch bis 19. Januar 2030
- Ausstellung 2010 – Umtausch bis 19. Januar 2031
- Ausstellung 2011 – Umtausch bis 19. Januar 2032
- Ausstellung 2012 bis 18. Januar 2013 – Umtausch bis 19. Januar 2033
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Fahrerlaubnis: Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein
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ERGÄNZUNG:
Im ersten Schritt, werden die Führerscheine umgetauscht, die vor dem 31.12.1998 in Papierform ausgestellt wurden. Hierbei ist das Geburtsjahr der Inhaber*innen für den Umtausch von Bedeutung und wird nach diesem wie folgt gestaffelt:
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*innen
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953
19.01.2033
1953–1958
19.01.2022
1959–1964
19.01.2023
1965–1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
Im zweiten Schritt werden die Führerscheine im Scheckkartenformat getauscht, welche ab 01.01.1999 ausgestellt wurden. Anders als bei den Papierführerscheinen ist hier das Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins für das Umtauschdatum relevant. Folgende Staffelung ist hier zu beachten:
Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999–2001
19.01.2026
2002–2004
19.01.2027
2005–2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012–18.01.2013
19.01.2033
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ERGÄNZUNG:
Im ersten Schritt, werden die Führerscheine umgetauscht, die vor dem 31.12.1998 in Papierform ausgestellt wurden. Hierbei ist das Geburtsjahr der Inhaber*innen für den Umtausch von Bedeutung und wird nach diesem wie folgt gestaffelt:
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*innen
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953
19.01.2033
1953-1958
19.01.2022
1959-1964
19.01.2023
1965-1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
Im zweiten Schritt werden die Führerscheine im Scheckkartenformat getauscht, welche ab 01.01.1999 ausgestellt wurden. Anders als bei den Papierführerscheinen ist hier das Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins für das Umtauschdatum relevant. Folgende Staffelung ist hier zu beachten:
Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033
Bearbeitungsdauer
- je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Fahrerlaubnis: Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein
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ERGÄNZUNG:
Die Gebühren für den Umtausch betragen 30,40 € inklusive Direktversand an die Wohnanschrift.
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ERGÄNZUNG:
Die Gebühren für den Umtausch betragen 30,40 € inklusive Direktversand an die Wohnanschrift.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Fahrerlaubnis: Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein
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ERGÄNZUNG:
Sie können natürlich auch bereits vor dem o.g. Datum Ihren alten Führerschein gegen den neuen EU Führerschein eintauschen. Um größere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir jedoch den Umtausch erst zu dem o.g. Datum vorzunehmen. Ihre Fahrerlaubnis behält weiterhin ihre Gültigkeit. Lediglich im EU Ausland kann es bei der Anerkennung alter Führerscheinmodelle zu Schwierigkeiten kommen. Sollten Sie also eine Reise in das EU-Ausland planen empfiehlt es sich, den Führerschein bereits vorab umzutauschen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft Energie Verkehr und Wohnen am 14.08.2020
Stichwörter
Kartenführerschein, EU-Führerschein, Fahrerlaubnis, rosa Papierführerschein, Führerscheinumstellung, Lappen, Umtausch, alter Führerschein, grauer Papierführerschein, Führerschein, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen