Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Informationen ergibt:

    Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

    Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

    • Vor 1953 - 19. Januar 2033
    • 1953 bis 1958 - 19. Januar 2022
    • 1959 bis 1964 - 19. Januar 2023
    • 1965 bis 1970 - 19. Januar 2024
    • 1971 oder später - 19. Januar 2025

    Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

    Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

    • 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
    • 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
    • 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028
    • 2008 - 19. Januar 2029
    • 2009 - 19. Januar 2030
    • 2010 - 19. Januar 2031
    • 2011 - 19. Januar 2032
    • 2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033

    (*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

    Hinweise für Wetteraukreis: Umtausch eines grauen, rosa oder DDR-Führerscheins/Pflichtumtausch

    Umtausch eines grauen, rosa oder DDR-Führerscheins/Pflichtumtausch

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienst

    Umstellung/Umtausch einer Fahrerlaubnis (Wetteraukreis)

    ID: L100001_390759839

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • Visa Karte
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    • paydirekt
    • Paypal

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Führerscheinangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Europaplatz, Gebäude A

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag            07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wetteraukreis - Führerscheinangelegenheiten - Außenstelle Büdingen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Berliner Straße 31

    63654 Büdingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           geschlossen

    Dienstag         07:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 12:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr

    Freitag            geschlossen

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • aktuelles Lichtbild nach der PassV (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • bisheriger Führerschein

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Fristen

    • Geburtsdatum vor 1953 - Umtausch bis 19. Januar 2033
    • Geburtsdatum 1953 bis 1958 - Umtausch bis 19. Januar 2022
    • Geburtsdatum 1959 bis 1964 - Umtausch bis 19. Januar 2023
    • Geburtsdatum 1965 bis 1970 - Umtausch bis 19. Januar 2024
    • Geburtsdatum 1971 oder später - Umtausch bis 19. Januar 2025

    Ausstellung Führerschein 1999 bis 2001 - Umtausch bis 19. Januar 2026

    • Ausstellung 2002 bis 2004 - Umtausch bis 19. Januar 2027
    • Ausstellung 2005 bis 2007 - Umtausch bis 19. Januar 2028
    • Ausstellung 2008 - Umtausch bis 19. Januar 2029
    • Ausstellung 2009 - Umtausch bis 19. Januar 2030
    • Ausstellung 2010 - Umtausch bis 19. Januar 2031
    • Ausstellung 2011 - Umtausch bis 19. Januar 2032
    • Ausstellung 2012 bis 18. Januar 2013 - Umtausch bis 19. Januar 2033

    Bearbeitungsdauer

    • je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft Energie Verkehr und Wohnen am 14.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    alter Führerschein, Lappen, rosa Papierführerschein, Führerscheinumstellung, EU-Führerschein, Umtausch, Fahrerlaubnis, grauer Papierführerschein, Kartenführerschein, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de