Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

    Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

    Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie beim Standesamt I in Berlin.

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregistereintrags eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

    Eine Geburtsurkunde kann bei Geburt im Ausland nur ausgestellt werden, wenn die Geburt bereits in dem Geburtenregister eines deutschen Standesamtes nachbeurkundet wurde.

    Sofern diese Nachbeurkundung bereits erfolgt ist, erhalten Sie die Geburtsurkunde bei dem Standesamt, dass die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

    Sofern diese Nachbeurkundung noch nicht erfolgt ist und Sie (als im Ausland geborenen Person bzw. als Eltern eines im Ausland geborenen minderjährigen Kindes) in Frankfurt am Main wohnen oder vor Ihrem Wegzug ins Ausland zuletzt gewohnt haben, können Sie die Nachbeurkundung der Geburt beim Standesamt Frankfurt am Main beantragen. Bitte beachten Sie hierzu die unten aufgeführten Hinweise.

    Das Standesamt Frankfurt am Main hat zwei Standesamtsbezirke.

    Wenn Sie in der Innenstadt oder einem der südlichen, nördlichen oder östlichen Stadtteile wohnen, dann ist grundsätzlich der Standesamtsbezirk Mitte Ihr Standesamt.

    Wohnen Sie jedoch in einem der westlichen Stadtteile wie beispielsweise in Höchst, Nied, Griesheim, Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach, Sossenheim, Schwanheim oder Goldstein, dann sind grundsätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtsbezirks Höchst Ihre Ansprechpartner.                                                                                                                                                                                                                                                                                        

    Eine Geburtsurkunde kann bei Geburt im Ausland nur ausgestellt werden, wenn die Geburt bereits in dem Geburtenregister eines deutschen Standesamtes nachbeurkundet wurde.

    Sofern diese Nachbeurkundung bereits erfolgt ist, erhalten Sie die Geburtsurkunde bei dem Standesamt, dass die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

    Sofern diese Nachbeurkundung noch nicht erfolgt ist und Sie (als im Ausland geborenen Person bzw. als Eltern eines im Ausland geborenen minderjährigen Kindes) in Frankfurt am Main wohnen oder vor Ihrem Wegzug ins Ausland zuletzt gewohnt haben, können Sie die Nachbeurkundung der Geburt beim Standesamt Frankfurt am Main beantragen. Bitte beachten Sie hierzu die unten aufgeführten Hinweise.

    Das Standesamt Frankfurt am Main hat zwei Standesamtsbezirke.

    Wenn Sie in der Innenstadt oder einem der südlichen, nördlichen oder östlichen Stadtteile wohnen, dann ist grundsätzlich der Standesamtsbezirk Mitte Ihr Standesamt.

    Wohnen Sie jedoch in einem der westlichen Stadtteile wie beispielsweise in Höchst, Nied, Griesheim, Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach, Sossenheim, Schwanheim oder Goldstein, dann sind grundsätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtsbezirks Höchst Ihre Ansprechpartner.                                                                                                                                                                                                                                                                                        

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    Version

    Technisch erstellt am 23.07.2021 (von: Dietz, Kerstin)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Milde, Sarah)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Standesamt I in Berlin.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

    Standesamtsbezirk Mitte

    Berliner Straße 33-35

    60311 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 21273502 (08:00 - 12:00 Uhr)

    E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de

    Standesamtsbezirk Höchst

    Seilerbahn 2

    65929 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)

    E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

    Standesamtsbezirk Mitte

    Berliner Straße 33-35

    60311 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 21273502 (08:00 - 12:00 Uhr)

    E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de

    Standesamtsbezirk Höchst

    Seilerbahn 2

    65929 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)

    E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Höchst

    Adresse

    Hausanschrift

    Seilerbahn 2

    65929 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist - außer zur Sterbefallanmeldung - nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
    Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, von Montag bis Freitag, 08:00 - 12:00 Uhr, unter der Telefonnummer  oder per E-Mail unter standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de.
    (Bitte geben Sie uns in der E-Mail Ihre Telefonnummer an.)

    Die Anmeldung von Sterbefällen ist zu folgenden Zeiten ohne Terminvereinbarung möglich:

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

      • bei Beantragung durch eine vertretende Person:
        • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
        • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
        • und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
      • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

      Formulare

      • Formulare:
      • Online-Dienst vorhanden: Ja
      • Schriftform erforderlich: nein
      • Persönliches Erscheinen nötig: nein

      Voraussetzungen

      Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt ihre Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

      • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
        • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
        • der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
        • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
        • Geschwister mit berechtigtem Interesse
      • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung reichen Sie beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin ein.

      Verfahrensablauf

      • Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.
      • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
      • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

      Fristen

      Es sind keine Fristen zu beachten.

      Kosten

      Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Hinweise für Frankfurt am Main: Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

      Ist ein Deutscher im Ausland geboren, kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister beurkundet werden. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

      Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes sowie das Kind selbst, dessen Ehegatte/Lebenspartner oder Kinder.                                                                                                                                                                                                                                                                                

      Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Urkundenbestellung | Stadt Frankfurt am Main.

      Ist ein Deutscher im Ausland geboren, kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister beurkundet werden. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

      Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes sowie das Kind selbst, dessen Ehegatte/Lebenspartner oder Kinder.                                                                                                                                                                                                                                                                                

      Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Urkundenbestellung | Stadt Frankfurt am Main.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 18.11.2022

      Version

      Technisch erstellt am 20.01.2021 (von: LeiKaImport)

      Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Geburtsurkunde, Ausland, Kolonialregister, Konsularregister, Deutsche, Ostgebiete, Nachweis, Standesamt I, Geburt, Berlin Ehemalige

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)