Entgelt für Wasserentnahme Verrechnung
Für Wasserentnahmen , die Zutageförderung, Zutageleitung oder Ableitung müssen Sie je nach Bundesland ein Entgelt entrichten. Dieses kann mit den Kosten für die Maßnahmen zum Gewässerschutz verrechnet werden, wenn alle Randbedingungen gegeben sind.
Beschreibung
Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder. Ebenso, ob und in welchem Umfang die Möglichkeit zur Verrechnung von Maßnahmen zum Gewässerschutz besteht.
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Ansprechpartner
Gemeinde Elz - Amt 20: Amt für Finanzen
Beschreibung
Die Aufgaben der Finanzverwaltung sind u.a. die Aufstellung und die Ausführung des Haushaltsplans, die mittelfristige Finanzplanung, die Vermögens-, Kredit- und Rücklagenwirtschaft.
Adresse
Hausanschrift
Rathausstraße 39
65604 Elz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Fax: 06431 9575-47
E-Mail: finanzen@elz-ww.de
Kontaktperson
Herr Lars Brunke
Herr Mathias Hölper
Hausanschrift
Rathausstraße 39
65604 ElzE-Mail: mathias.hoelper@elz-ww.de
Telefon Festnetz: 06431 9575-46
Fax: 06431 9575-47
Formulare
- Formularbezeichnung: Bundesland spezifische Bezeichnung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifische
- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
Voraussetzungen
Es muss eine Zahlungsverpflichtung für das Wasserentnahmeentgelt vorliegen und es muss eine Maßnahme/n zum Gewässerschutz durchgeführt werden.
Handlungsgrundlage(n)
- Wasserentnahmeentgeltgesetze der Länder
Verfahrensablauf
Es gibt keinen einheitlichen Verfahrensablauf der Bundesländer, da dieser von den spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Strukturen in den einzelnen Ländern abhängig ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 10.03.2022
Stichwörter
Grundwasser, Wasserentnahme, Brunnen, Oberflächenwasser, hocheffiziente KWK-Anlagen, Messeinrichtung, Durchlaufkühlung, Grundwasserentnahme, Wassercent, Entgeltsatz, Entgeltpflicht, Wasserentnahmeentgelt, Kosten, Verrechnung, Geothermie, Wasserversorger, oberirdisches Gewässer, Kreislaufkühlung, Wasserpfennig