Entgelt für Wasserentnahme Verrechnung
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    Entgelt für Wasserentnahme Verrechnung

    Für Wasserentnahmen , die Zutageförderung, Zutageleitung oder Ableitung müssen Sie je nach  Bundesland ein Entgelt entrichten. Dieses kann mit den Kosten für die Maßnahmen zum Gewässerschutz verrechnet werden, wenn alle Randbedingungen gegeben sind.

    Beschreibung

    Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder. Ebenso, ob und in welchem Umfang die Möglichkeit zur Verrechnung von Maßnahmen zum Gewässerschutz besteht.

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    Technisch erstellt am 07.05.2024
    Technisch geändert am 30.10.2024

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    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

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    Technisch erstellt am 22.10.2025
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    Ansprechpartner

    Gemeinde Elz - Amt 20: Amt für Finanzen

    Beschreibung

    Die Aufgaben der Finanzverwaltung sind u.a. die Aufstellung und die Ausführung des Haushaltsplans, die mittelfristige Finanzplanung, die Vermögens-, Kredit- und Rücklagenwirtschaft.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 39
    65604 Elz

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06431 9575-47

    E-Mail: finanzen@elz-ww.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    • Formularbezeichnung: Bundesland spezifische Bezeichnung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifische
    • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
    • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Es muss eine Zahlungsverpflichtung für das Wasserentnahmeentgelt vorliegen und es muss eine Maßnahme/n zum Gewässerschutz durchgeführt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es gibt keinen einheitlichen Verfahrensablauf der Bundesländer, da dieser von den spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Strukturen in den einzelnen Ländern abhängig ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 10.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2021
    Technisch geändert am 07.07.2024

    Stichwörter

    Grundwasser, Wasserentnahme, Brunnen, Oberflächenwasser, hocheffiziente KWK-Anlagen, Messeinrichtung, Durchlaufkühlung, Grundwasserentnahme, Wassercent, Entgeltsatz, Entgeltpflicht, Wasserentnahmeentgelt, Kosten, Verrechnung, Geothermie, Wasserversorger, oberirdisches Gewässer, Kreislaufkühlung, Wasserpfennig

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019