Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Es ist möglich, dass Sie sich eine deutsche Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Eine Sterbeurkunde kann bei Tod im Ausland nur ausgestellt werden, wenn der Sterbefall bereits in dem Sterberegister eines deutschen Standesamtes nachbeurkundet wurde.

    Sofern diese Nachbeurkundung bereits erfolgt ist, erhalten Sie die Sterbeurkunde bei dem Standesamt, dass die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

    Sofern diese Nachbeurkundung noch nicht erfolgt ist und die verstorbene Person in Frankfurt am Main wohnte oder vor Ihrem Wegzug ins Ausland zuletzt gewohnt hat, können Sie die Nachbeurkundung des Todes beim Standesamt Frankfurt am Main beantragen. Bitte beachten Sie hierzu die unten aufgeführten Hinweise. 

    Das Standesamt Frankfurt am Main hat zwei Standesamtsbezirke.

    Wenn die verstorbene Person in der Innenstadt oder einem der südlichen, nördlichen oder östlichen Stadtteile wohnen, dann ist grundsätzlich der Standesamtsbezirk Mitte Ihr Standesamt.

    Wohnte sie jedoch in einem der westlichen Stadtteile wie beispielsweise in Höchst, Nied, Griesheim, Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach, Sossenheim, Schwanheim oder Goldstein, dann sind grundsätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtsbezirks Höchst Ihre Ansprechpartner.                                                                                                                                                                                                                                                                          

    Eine Sterbeurkunde kann bei Tod im Ausland nur ausgestellt werden, wenn der Sterbefall bereits in dem Sterberegister eines deutschen Standesamtes nachbeurkundet wurde.

    Sofern diese Nachbeurkundung bereits erfolgt ist, erhalten Sie die Sterbeurkunde bei dem Standesamt, dass die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

    Sofern diese Nachbeurkundung noch nicht erfolgt ist und die verstorbene Person in Frankfurt am Main wohnte oder vor Ihrem Wegzug ins Ausland zuletzt gewohnt hat, können Sie die Nachbeurkundung des Todes beim Standesamt Frankfurt am Main beantragen. Bitte beachten Sie hierzu die unten aufgeführten Hinweise. 

    Das Standesamt Frankfurt am Main hat zwei Standesamtsbezirke.

    Wenn die verstorbene Person in der Innenstadt oder einem der südlichen, nördlichen oder östlichen Stadtteile wohnen, dann ist grundsätzlich der Standesamtsbezirk Mitte Ihr Standesamt.

    Wohnte sie jedoch in einem der westlichen Stadtteile wie beispielsweise in Höchst, Nied, Griesheim, Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach, Sossenheim, Schwanheim oder Goldstein, dann sind grundsätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtsbezirks Höchst Ihre Ansprechpartner.                                                                                                                                                                                                                                                                          

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    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2022 (von: Milde, Sarah)

    Technisch geändert am 30.12.2022 (von: Milde, Sarah)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Frankfurt am Main: Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Standesamtsbezirk Mitte

    Berliner Straße 33-35

    60311 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 21273502 (08:00 - 12:00 Uhr)

    E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de

    Standesamtsbezirk Höchst

    Seilerbahn 2

    65929 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)

    E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

    Standesamtsbezirk Mitte

    Berliner Straße 33-35

    60311 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 21273502 (08:00 - 12:00 Uhr)

    E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de

    Standesamtsbezirk Höchst

    Seilerbahn 2

    65929 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)

    E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 33-35

    60311 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Hinweis:

    Die Öffnungszeiten für die einzelnen Bezirke finden Sie jeweils auf den entsprechenden Startseiten der Bezirke Mitte und Höchst sowie unserer Abteilung Staatsangehörigkeit, Einbürgerungen, Namensänderungen.

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)

    Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)

    Telefon: +49 69 212-36291(Staatsangehörigkeit / Einbürgerungen / Namensänderungen)

    Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)

    Telefon: +49 69 212-45570(Standesamtsbezirk Höchst)

    Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Vaterschaftsanerkennungen, Änderung des Kindesnamens)

    E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 33-35

    60311 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)

    Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)

    Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Änderung des Kindesnamens)

    Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)

    E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Neugeborene)

    E-Mail: anmeldung.sterbefaelle@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Sterbefälle)

    E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de(Eheschließungen)

    E-Mail: eheregister@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus den Ehe-, Lebenspartnerschaftsregistern, Familienbüchern und dazugehörigen Sammelakten)

    E-Mail: Bestellung.urkunden@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus Geburten- und Sterberegistern)

    E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de(Folgebeurkundung)

    E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Höchst

    Adresse

    Hausanschrift

    Seilerbahn 2

    65929 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist - außer zur Sterbefallanmeldung - nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
    Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, von Montag bis Freitag, 08:00 - 12:00 Uhr, unter der Telefonnummer  oder per E-Mail unter standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de.
    (Bitte geben Sie uns in der E-Mail Ihre Telefonnummer an.)

    Die Anmeldung von Sterbefällen ist zu folgenden Zeiten ohne Terminvereinbarung möglich:

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Fortführung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    für die Beurkundung eines Sterbefalls, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat: Gebühr 47.0 EUR

    für die Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.0 EUR

    bei gleichzeitiger Bestellung jedes weiteren Exemplars, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.: Gebühr 6.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Frankfurt am Main: Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Ist ein Deutscher im Ausland verstorben, kann der Tod auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

    Antragsberechtigt sind die die Eltern, die Kinder sowie der Ehegatte/Lebenspartner des Verstorbenen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Urkundenbestellung | Stadt Frankfurt am Main.

    Ist ein Deutscher im Ausland verstorben, kann der Tod auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

    Antragsberechtigt sind die die Eltern, die Kinder sowie der Ehegatte/Lebenspartner des Verstorbenen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Urkundenbestellung | Stadt Frankfurt am Main.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 30.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sterbefall im Ausland, Personenstandsurkunde, Sterbeurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)