Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
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    Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

    Online-Dienst

    Sterbeurkunden

    ID: L100001_378800456

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2022

    Technisch geändert am 02.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 9

    36142 Tann (Rhön)

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rhönhalle
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rhönhalle
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 20

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag von 16.00 - 18.00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06682 9611-0

    Fax: 06682 9611-50

    E-Mail: info@tann-rhoen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12,00 EUR

    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6,00 EUR

    Hinweise für Hessen: Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 30.12.2020

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019