Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen Genehmigung

    Wissenschaftliche Forschungen in Schulen

    Wenn Sie in einer hessischen Schule ein bildungswissenschaftliches oder ähnliches Forschungsvorhaben, auch im Rahmen einer Qualifikationsarbeit, durchführen möchten, bedarf es vorab einer Genehmigung durch das Hessische Kultusministerium.

    Beschreibung

    Für die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie in hessischen Schulen bedarf es vorab einer Genehmigung durch das Hessische Kultusministerium. Diese Regelung betrifft wissenschaftliche Forschungsvorhaben unabhängig von der Fachrichtung und den eingesetzten Methoden und Instrumenten. Befragungen mittels Fragebogen, Kompetenztests, qualitative Interviews, Unterrichtsbeobachtungen und ähnliches sind damit umfasst. Die Genehmigung durch Kultusministerium ist zwar Voraussetzung für die Durchführung, ersetzt aber nicht die Zustimmung der einzelnen Schule zu der Durchführung dort. Bevor die Schulleitung einer Teilnahme zustimmt, ist in jedem Fall die Schulkonferenz zu dem Forschungsvorhaben anzuhören. Die Anhörung der Schulkonferenz kann zeitlich unabhängig von dem Antragsverfahren nach § 84 Hessisches Schulgesetz erfolgen. Das Genehmigungsverfahren legt besonderes Augenmerk auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, da bei Befragungen und ähnlichen Datenerhebungen in Schulen in aller Regel personenbezogene oder personenbeziehbare Daten erhoben werden. Darüber wird ebenfalls geprüft, ob Erhebungsmethoden und -inhalte sensible Sachverhalte betreffen und die Gefahr einer Beeinträchtigung des Schulfriedens oder des Erziehungsauftrages der Schulen besitzen.

    Online-Dienst

    Wissenschaftliche Forschungsvorhaben an Schulen

    ID: L100001_369717633

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Hessisches Kultusministerium

    Referat I.4

    Luisenplatz 10

    65185 Wiesbaden

    Erhebungen.hkm@kultus.hessen.de

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen - Referat III.5

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag,
    • Aufbewahrungs-Löschkonzept
    • Projektbeschreibung
    • Schulkonferenzbeschluss (je nach Antrag die jeweiligen Zustimmung der Betroffenen, Beispiel: Einverständniserklärung der Schüler, Eltern, Lehrkräfte oder Schulleiter)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Anträge können gestellt werden von Mitarbeitenden wissenschaftlicher Forschungsinstitute oder wissenschaftlicher Hochschulen sowie von Studierenden dort..

    Rechtsgrundlage(n)

    § 84 Hessisches Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 150), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2020 (GVBl. S. 706).

    Rechtsbehelf

    Gegen die Versagung der Genehmigung eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens kann eine Verpflichtungsklage zum Verwaltungsgericht Wiesbaden erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, prüft das Hessische Kultusministerium den Antrag unter datenschutzrechtlichen und schulfachlichen Aspekten. Insbesondere wird geprüft ob das Vorhaben geeignet ist, den Bildungsauftrag der betroffenen Schulen zu beeinträchtigen oder den Schulfrieden zu stören.

    Fristen

    Sofern nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Durchführung der Erhebung begonnen wurde, verliert die Genehmigung ihre Gültigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    Maximal 3 Monate

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 27.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Panelstudien, Bachelorarbeiten, Promotionsvorhaben, Masterarbeiten, Bildungsforschung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de