• Gilserberg (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung bei Vorliegen eines Abschiebungsverbots

Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes

Verlängerung eines Aufenthaltstitels wegen Abschiebeverbots.

Beschreibung

Ihr Aufenthaltstitel wurde für mindestens ein Jahr erteilt. Er kann verlängert werden, wenn das Abschiebungsverbot und die weiteren Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.

Sie müssen dringend darauf achten, vor Ablauf der Geltungsdauer Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag auf Verlängerung bzw. Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels (beispielsweise einer Niederlassungserlaubnis) zu stellen.

Wird der Antrag rechtzeitig, d. h. vor Ablauf der Befristung gestellt, gilt der weitere Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde mit allen sich daran anschließenden Wirkungen (z.B. der Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) als erlaubt. Eine verspätete Antragstellung (nach Ende der im Aufenthaltstitel genannten Befristung) kann erhebliche Rechtsnachteile zur Folge haben.

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Version

Technisch erstellt am 10.01.2023

Technisch geändert am 03.05.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises

Ansprechpartner

30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen

Beschreibung

Erfassung/Registrierung:

Raum 115
Gebäude 1
Straße: Hans-Scholl-Straße 1
PLZ/Ort: 34576 Homberg (Efze)

Adresse

Hausanschrift

Hans-Scholl-Straße 1

34576 Homberg (Efze)

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online TerminvergabeFür Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung ausschließlich zur Abholung elektronischer Aufenthaltstitel, Übertrag eines Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass, für einfache Auskünfte oder zu Terminvereinbarung hat das Info- und Servicebüro zu nachstehenden Zeiten geöffnet: Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr DonnMontag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Donnerstag:und 13:30 bis 17:30 Uhr Freitag:von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Kontakt

Kontaktperson

Version

Technisch geändert am 15.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Verlängerung
  • aktuelles biometrische Passfoto
  • bisheriger Aufenthaltstitel

Weitere Unterlagen sind abhängig vom Sachverhalt und können bei Ihrem Ansprechpartner erfragt werden.

Formulare

Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde

Onlineverfahren möglich: nein

Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

Voraussetzungen

  • Der Aufenthaltstitel wird verlängert, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorliegen müssen, weiterhin vorliegen.
  • Vorliegen eines Antrages auf Verlängerung
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
  • Ein Widerruf der Feststellung der Abschiebeverbote durch das Bundesamt liegt nicht vor.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie in der Regel persönlich - frühzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels- bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbehörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.

Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen.

Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitels informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Fristen

Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. Erkundigen Sie sich dazu bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

Bearbeitungsdauer

Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Verlängerung von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).

Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.

Kosten

Gebühr bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93 Euro

Für Minderjährige: 46,50 Euro

Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen

Hinweise (Besonderheiten)

Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren auf Antrag und bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2021

Version

Technisch erstellt am 16.12.2020

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Abschiebungsverbot, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Abschiebeverbot

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019