Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen

    Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen

    Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt bei Vorliegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe oder erheblicher öffentlicher Interessen?

    Beschreibung

    Sie streben einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in Deutschland an, beispielsweise zur vorübergehenden Betreuung eines schwer kranken Familienangehörigen, zur Vornahme einer drin-gend gebotenen ärztlichen Behandlung oder des Abschlusses einer Berufsausbildung. Sie halten sich in Deutschland auf und sind nicht ausreisepflichtig.

    Dann kann Ihnen durch die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, solange dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen Ihre vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.

    Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie kann auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.

    Ihnen gegenüber kann eine Wohnsitzauflage erlassen werden.

    Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen.

    Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.

    Online-Dienst

    Aufenthalt: Aufenthaltsanträge der Ausländerbehörde

    ID: L100001_418430966

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Ausländer und Personenstand

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedloser Str. 12

    36251 Bad Hersfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Kind
    Antrag für ukrainische Staatsangehörige gem. §24 AufenthG
    Antrag auf -erstmalige- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Foto
    • Nachweise der Identität, wenn vorhanden z. B. Pass, ID        Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde; Staatsangehörigkeitsausweis
    • Ggf. Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Mietvertrag

    Formulare

    Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde

    Onlineverfahren möglich: nein

    Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    • Vorliegen eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
    • Nicht vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer
    • Dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen müssen die vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern
    • Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen (kein Ausweisungsinteresse, keine Einreise- und Aufenthaltsverbot)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihre Aufenthaltserlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.

    • Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
    • Während Ihres Termins  werden Ihre Fingerabdrücke genommen.

    Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel herzustellen. Die Aufenthaltserlaubnis hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.

    Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung des Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Ausländerbehörde

    Fristen

    Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis:

    • längstens 6 Monate, wenn Sie sich noch nicht seit mindestens 18 Monaten (ununterbrochen) rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben
    • bis zu drei Jahren, wenn Sie sich bereits länger als 18 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben

    Bearbeitungsdauer

    Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).

    Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.

    Kosten

    Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro

    Bei Minderjährigen: 50 Euro

    Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2020

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    persönliche Gründe Aufenthaltserlaubnis, humanitäre Grünge Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis für vorübergehenden Aufenthalt, Aufenthalt, vorübergehender

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019