Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Sportwetten
    99089027005002

    Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle für Sportwetten beantragen

    Sportwetten dürfen nur in genehmigten Wettvermittlungsstellen vermittelt werden.

    Beschreibung

    Sportwetten dürfen nur in genehmigten Wettvermittlungsstellen vermittelt werden.

    Der Betrieb einer Wettvermittlungsstelle bedarf der behördlichen Erlaubnis nach Hessischen Glücksspielgesetz (§ 10 Abs. 8 HGlüG).

    Diese Erlaubnis kann nach § 10 Abs. 7 HGlüG nur vom Inhaber einer Sportwettkonzession nach §§ 4a bis 4e i.V.m. 10a GlüStV beantragt werden. Daher richtet sich diese Dienstleistung ausschließlich an diese. Sollten Sie sich als Vermittler für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle interessieren, wenden Sie sich bitte an einen konzessionierten Veranstalter.

    Anträge auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle, die nicht von einem konzessionierten Veranstalter gestellt werden, sind gebührenpflichtig als unzulässig abzulehnen.

    Online-Dienst

    Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle

    ID: L100001_369744197

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2020

    Technisch geändert am 23.12.2020

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 24.2 - Glücksspiel und Geldwäsche, Konsumcannabisgesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

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    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
      • Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
    • Haltestelle: Mathildenplatz
      Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Das Dezernat ist mittwochs von 9:30 bis 11:30 Uhr sowie donnerstags von 13 Uhr bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6151 12-8611(Wettvermittlungsstellen, Buchmacher, Gewinnsparen)

    Telefon Festnetz: +49 611 32864-2092(Konsumcannabis)

    E-Mail: Gluecksspielaufsicht@rpda.hessen.de(Wettvermittlungsstellen, Buchmacher, Gewinnsparen)

    E-Mail: Cannabisgesetz@rpda.hessen.de(Konsumcannabis)

    E-Mail: Gluecksspiel.Geldwaesche@rpda.hessen.de(Geldwäsche)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Gültige Konzession des Regierungspräsidiums in Darmstadt als Veranstalter von Sportwetten

    Handlungsgrundlage(n)

    • Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG)
    • Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung über den Antrag (Erlaubnis / Ablehnung oder Rücknahme) kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt ca. 6 Wochen, im Einzelfall bis zu 3 Monate

    Kosten

    Die Bearbeitung des Antrages und Erteilung der Erlaubnis ist nach §§ 1-2 und § 4 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HvwKostG) kostenpflichtig. Nach Ziffer 4314 des als Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS) angefügten Verwaltungskostenverzeichnisses besteht ein Gebührenrahmen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstellen nach § 10 Abs. 8 HGlüG von 52,00 bis 1.100,00 Euro.

    Bei Rücknahme des Antrages sind bis zu 50 Prozent, bei Ablehnung bis zu 75 Prozent, der festzusetzenden Erlaubnisgebühr, zuzüglich der Auslagen zu erheben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Regierungspräsidium Darmstadt am 08.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2020

    Technisch geändert am 19.08.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019