• Friedrichsdorf (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Entgegennahme

Meldung der Wein- und Traubenmostbestände

Wenn Sie oder Ihr Betrieb zum 31. Juli Traubenmost, Wein oder Schaumwein besitzen, müssen Sie bis zum 10. September eine entsprechende Meldung bei der zuständigen Behörde abgeben.

Beschreibung

Zu einer jährlichen Abgabe einer Wein- und/oder Traubenmostbestandsmeldung sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie deren Zusammenschlüsse verpflichtet, die zum 31. Juli Traubenmost, Wein oder Schaumwein besitzen. Anzugeben sind alle aus eigener oder fremder Erzeugung stammenden Bestände der Erzeugnisse, die zum Erhebungsstichtag in eigenen oder gemieteten Räumen lagern. Dabei ist es unerheblich, ob diese in Tanks, Fässern oder Flaschen gelagert werden.

Sollten gegenüber der letzten Meldung keine Bestände mehr vorliegen, da diese verkauft oder Restbestände in den privaten Bestand überführt wurden, (kein Verkauf mehr, nur Eigenbedarf) ist eine Nullmeldung zwingend erforderlich.

Von der Meldepflicht befreit sind Einzelhändler, die im Einzelfall nicht mehr als 100 Liter Wein an einen Endverbraucher abgeben.

Die bisher nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen (Neuaufnahme), die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen, sind ebenfalls abgabepflichtig.

Die nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Vorlage dieser Meldung ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung vom 2. Dezember 2010 (GVBl. I S. 460) in der jeweils gültigen Fassung.
Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgegeben haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen.

Online-Dienst

Meldung der Wein- und Traubenmostbestände

ID: L100001_369676124

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Version

Technisch erstellt am 18.12.2020

Technisch geändert am 28.07.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat Weinbau

Wallufer Str. 19

65343 Eltville am Rhein

Telefon:  +49 6123 9058 26

E-Mail:  weinbaukartei@rpda.hessen.de

Zuständigkeit

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat Weinbau

Wallufer Str. 19

65343 Eltville am Rhein

Telefon:  +49 6123 9058 26

E-Mail:  weinbaukartei@rpda.hessen.de

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau

Adresse

Hausanschrift

Wallufer Str. 19

65343 Eltville am Rhein

Öffnungszeiten

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon: +49 6123 9058-26

Telefax: +49 6123 9058-51

E-Mail: Weinbaudezernat@rpda.hessen.de

Version

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Keine.

Voraussetzungen

  • Sie oder Ihr Betrieb besitzen zum 31. Juli Traubenmost, Wein oder Schaumwein
  • Sie oder Ihr Betrieb waren im Vorjahr meldepflichtig
  • Sie oder Ihr Betrieb sind kein Einzelhändler, der im Einzelfall nicht mehr als 100 Liter Wein an einen Endverbraucher abgibt.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie melden Ihre Wein- und/oder Traubenmostbestände über ein entsprechendes Formular an die zuständige Behörde.

Die zuständige Behörde wird sich nur im Einzelfall, bei zu klärenden Fragen, bei Ihnen melden.

Fristen

Der späteste Abgabetermin für diese Meldung ist der 10. September des Meldejahres.

Kosten

Keine.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 03.12.2020

Version

Technisch erstellt am 16.12.2020

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Weinbestandsmeldung, Traubenmostbestände, Weinmeldung, Traubenmostmeldung, Weinbestände

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019