Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Entgegennahme
    99160005261000

    Wein- und Traubenmostbestände melden

    Als Unternehmen, welches Wein oder Traubenmost gewerblich verarbeitet, lagert oder damit handelt, sind Sie verpflichtet, Ihre Bestände der zuständigen Behörde zu melden.

    Beschreibung

    • Wenn Sie Wein oder Traubenmost gewerbsmäßig bearbeiten oder verarbeiten, lagern oder damit handeln, müssen Sie Ihre Bestände der zuständigen Stelle melden.
    • Meldepflichtig sind Sie als:
      • Betriebe, die in der Weinbaukartei erfasst sind
      • Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen
      • Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost
      • Unternehmen der Schaumweinherstellung (Sektkellereien)
    • Es handelt sich um eine reine Meldung. Es wird kein Bescheid durch die Behörde erstellt.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Weinbau

    ID: L100001_397248854

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2023

    Technisch geändert am 30.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 51.2 Weinbau

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Wallufer Str. 19

    65343 Eltville am Rhein

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6123 9058-26

    Fax: +49 6123 9058-51

    E-Mail: Weinbaudezernat@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Meldung der Wein- und Traubenmostbestände

    Voraussetzungen

    • Sie lagern, bearbeiten oder verarbeiten Wein oder Traubenmost gewerbsmäßig oder handeln damit.
    • Sie verfügen am 31.07. über einen Bestand weinbaulicher Erzeugnisse

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Die Meldung Wein- und Traubenmostbestände können Sie online erstellen und übermitteln. Falls das nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

    • Rufen Sie das OnlineFormular Wein- und Traubenmostbestände auf. Im Formular werden Sie Schritt für Schritt durchgeführt.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten außer bei Rückfragen keine weitere Nachricht.

    Fristen

    Der späteste Abgabetermin für diese Meldung ist der 10. September des jeweiligen Jahres. Stichtag zur Bestandserhebung für das jeweilige Weinjahr ist der 31.07.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie die Meldung nicht fristgerecht abgeben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem kann es bei Fördermaßnahmen dazu kommen, dass Ihre Investitionszuschüsse gekürzt oder sogar vollständig zurückgefordert werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat am 14.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2020

    Technisch geändert am 11.11.2025

    Stichwörter

    Weinmeldung, Weinbestandsmeldung, Weinbestände, Traubenmostbestände, Übermittelung Traubenmostbestände, Weinbestandsmitteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019