• Ottrau (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Studium beantragen

Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten.

Beschreibung

Sie haben als Absolventin oder Absolvent einer deutschen Hochschule einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. 
Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 18 Monate in direktem Anschluss an das Studium erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Sollten Sie allerdings während dieser 18 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.
Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Online-Dienst

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ID: L100001_384657291

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Version

Technisch erstellt am 10.01.2023 (von: Dillenberger, Elisa)

Technisch geändert am 03.05.2023 (von: Dillenberger, Elisa)

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

zuständige Stelle

Die für Sie örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihres Wohnortes.

Ansprechpartner

Schwalm - Eder - Kreis - 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen

Beschreibung

Erfassung/Registrierung:

Raum 115
Gebäude 1
Straße: Hans-Scholl-Straße 1
PLZ/Ort: 34576 Homberg (Efze)

Adresse

Hausanschrift

Hans-Scholl-Straße 1

34576 Homberg (Efze)

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online TerminvergabeFür Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung ausschließlich zur Abholung elektronischer Aufenthaltstitel, Übertrag eines Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass, für einfache Auskünfte oder zu Terminvereinbarung hat das Info- und Servicebüro zu nachstehenden Zeiten geöffnet: Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 15:30 Uhr 

Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 15:30 Uhr 

Donnerstag:

und 13:30 bis 17:30 Uhr 

Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Kontakt

Version

Technisch geändert am 10.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

-    Gültiger Nationalpass,
-    Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte),
-    Nachweis über eine Krankenversicherung,
-    Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums,
-    1 aktuelles biometrisches Foto,
-    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
 

Formulare

-    Formulare: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
-    Onlineverfahren möglich: nein
-    Schriftform erforderlich: nein
-    Persönliches Erscheinen nötig: ja

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Studium im Bundesgebiet. Der Höchstzeitraum von 18 Monaten  ist noch nicht ausgeschöpft. 
Außerdem erfüllen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Dies sind insbesondere:
-    ein gesicherter Lebensunterhalt
-    eine geklärte Identität
-    Besitz eines gültigen Nationalpasses.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

-    Widerspruch
     Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
-    Verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
-    Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
-    Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
-    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei         GmbH.
-    Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

Fristen

Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

Bearbeitungsdauer

Etwa 5 bis 6 Wochen, abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlichen Ausländerbehörde.
 

Kosten

Kostenrahmen: Gebühr: EUR 93,00 - 96,00

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2021

Version

Technisch erstellt am 14.12.2020 (von: LeiKaImport)

Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

Stichwörter

Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Arbeitsplatzsuche, Aufenthalt nach Studium

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)