Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Online-Dienst
Aufenthalt: Aufenthaltsanträge der Ausländerbehörde
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Ausländer und Personenstand
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Kind
Antrag auf -erstmalige- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2021
Stichwörter
Arbeitsgenehmigung, Aufenthalt nach Ausbildung, Arbeitsplatzsuche , Arbeitserlaubnis