Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Online-Dienst
Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit
Beschreibung
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Ausländerbehörde, Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
- Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.
Kontakt
Telefon: +496124 510 439(Servicebüro, Fr. Fleichaus (Verpflichtungserklärung))
Telefon: +496124 510 9625(Servicebüro, Fr. Glaser (Verpflichtungserklärung))
Telefon: +496124 510 658(Servicebüro, Fr. Haas (Verpflichtungserklärung))
Telefon: +496124 510 127(Servicebüro, Fr. Kühner (Verpflichtungserklärung))
Telefon: +496124 510 613(Fr. Boehnke, zuständig für Aufenthaltstitel)
Telefon: +496124 510 667(Fr. Di Marco, zuständig für Aufenthaltstitel)
Telefon: +496124 510 454(Hr. Doepke, zuständig für Aufenthaltstitel)
Telefon: +496124 510 9616(Fr. Huhn, zuständig für Aufenthaltstitel)
Telefon: +496124 510 130(Fr. Kirsten, zuständig für Aufenthaltstitel)
Telefon: +496124 510 445(Fr. Martin, zuständig für Aufenthaltstitel)
Telefon: +496124 510 462(Fr. Öztürk, zuständig für Aufenthaltstitel)
Telefon: +496124 510 9581(Fr. Powilleit, zuständig für Aufenthaltstitel)
Telefon: +496124 510 128(Fr. Schiffer, zuständig für Aufenthaltstitel)
Telefon: +496124 510 108(Hr. Stöhr, zuständig für Aufenthaltstitel)
Telefon: +496124 510 9545(Fr. Steube, zuständig für Aufenthaltstitel)
Telefon: +496124 510 9637(Fr. Sartorius, Fachkräfteeinwanderungsgesetz)
Telefax: +496124 510 585(Zentrale Fax-Nummer der Ausländerbehörde)
E-Mail: Auslaenderbehoerde@rheingau-taunus.de(Zentrale Mail-Adresse der Ausländerbehörde Rheingau-Taunus-Kreis)
Stichwörter
ABH, ALA, Ausländeramt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2021
Stichwörter
Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Arbeitsplatzsuche, Aufenthalt nach Ausbildung