Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit

    Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit beantragen

    Wenn Sie sich in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit auf Suche nach einem Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz oder einer selbständigen Tätigkeit befinden, wird Ihnen für maximal 9 Monate eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. 

    Beschreibung

    Sie haben als Forscherin oder Forscher einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 9 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Forschungstätigkeit erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
     

    Online-Dienst

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    ID: L100001_384657291

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    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2023 (von: Dillenberger, Elisa)

    Technisch geändert am 03.05.2023 (von: Dillenberger, Elisa)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    -    Die für Ihren Wohnort örtlich zuständige Ausländerbehörde.
     

    Ansprechpartner

    Schwalm - Eder - Kreis - 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen

    Beschreibung

    Erfassung/Registrierung:

    Raum 115
    Gebäude 1
    Straße: Hans-Scholl-Straße 1
    PLZ/Ort: 34576 Homberg (Efze)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online TerminvergabeFür Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung ausschließlich zur Abholung elektronischer Aufenthaltstitel, Übertrag eines Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass, für einfache Auskünfte oder zu Terminvereinbarung hat das Info- und Servicebüro zu nachstehenden Zeiten geöffnet: Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 15:30 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 15:30 Uhr 

    Donnerstag:

    und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    -    Gültiger Nationalpass
    -    Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer                       Verpflichtungserklärung durch Dritte)
    -    Nachweis über eine Krankenversicherung
    -    Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums
    -    1 aktuelles biometrisches Foto
    -    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen
     

    Formulare

    -    Formulare: keine
    -    Onlineverfahren möglich: nein
    -    Schriftform erforderlich: nein
    -    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie haben in Deutschland eine Forschungstätigkeit ausgeführt, diese abgeschlossen und eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (§ 18d oder § 18e AufenthG) besessen. Weitere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind:
    -    ein gesicherter Lebensunterhalt,
    -    eine geklärte Identität,
    -    Besitz eines gültigen Nationalpasses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    -    Widerspruch
         Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
    -    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
    -    Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    -    Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    -    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den           elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
    -    Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

    Fristen

    Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft, wird empfohlen.

    Antragsfrist: 4 Wochen (Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.)

    Bearbeitungsdauer

    -    Die Bearbeitungsdauer kann in den örtlich zuständigen Ausländerbehörden variieren (etwa 5 bis 6 Wochen).

    5 Wochen (Abhängig von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde (etwa 5 bis 6 Wochen).)

    Kosten

    Fixe Kosten: Gebühr EUR 98,00

    Gebühr 98.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Aufenthalt nach Forschungstätigkeit, Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Arbeitsplatzsuche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)