Auskunft über Tarifverträge
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Länder führen sogenannte Tarifregister. Die Tarifregister sind öffentlich. Es besteht die Möglichkeit, Auskünfte zu Tarifverträgen zu erhalten.
Beschreibung
Im Tarifregister werden alle Tarifverträge gesammelt und registriert, die für den räumlichen Geltungsbereich des Bundes oder jeweiligen Landes abgeschlossen wurden. Im Wege der Amtshilfe werden Auskünfte an die Deutsche Rentenversicherung Bund und andere öffentliche Einrichtungen erteilt. Darüber hinaus können Beschäftigte und Arbeitgeber Einsicht in die registrierten Tarifverträge nehmen oder Auskünfte aus diesen erhalten.
Das Tarifregister erteilt Auskünfte:
- über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tarifverträgen für eine bestimmte Branche,
- über die jeweiligen Tarifvertragsparteien einzelner Tarifverträge und deren Anschriften (Wer hat den Tarifvertrag auf Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite abgeschlossen?),
- über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung sowie
- über Inhalte und Einzelbestimmungen aus Tarifverträgen.
Außerdem besteht nach vorheriger Terminabsprache ein persönliches Einsichtsrecht in die registrierten Tarifverträge.
Da das Verfügungsrecht über die Tarifverträge bei den Tarifvertragsparteien liegt, werden Tarifverträge in der Regel nicht weitergegeben bzw. übersandt.
- Arbeitgeber, die Mitglied des tarifabschließenden Arbeitgeberverbandes sind, erhalten Tarifverträge von ihrem Verband
- Beschäftigte, die Mitglied der tarifabschließenden Gewerkschaft sind, erhalten Tarifverträge von ihrer Gewerkschaft
- Tarifgebundene Arbeitgeber sind verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgeblichen Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen
- Die amtlichen Bekanntmachungen über Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärungen, den Erlass und die Beendigung von Allgemeinverbindlicherklärungen finden Sie im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers.
Rechtsauskünfte werden nicht erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, an sonstige dafür autorisierte Stellen oder - wenn Sie Mitglied sind - an Ihre Gewerkschaft oder Ihren zuständigen Arbeitgeberverband.
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Zuständigkeit
Tarifregister des Landes Hessen
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales - Abteilung III "Arbeit"
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 3219-3495
E-Mail: tarifregister@hsm.hessen.de
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 8:00 - 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch ein gültiges Ausweisdokument mit.
Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.
Kontakt
Internet
Stichwörter
HSM, Sozialministerium
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage über das Onlineantragsformular wird die gewünschte Auskunft auf telefonischen Weg erteilt.
Ebenfalls ist nach vorheriger Terminvereinbarung eine Einsichtnahme vor Ort möglich.
Die Einsichtnahme oder Auskunft ist einzuschränken oder zu verwehren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der betreffende Tarifvertrag Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten beinhaltet.
Bearbeitungsdauer
1 Woche (durchschnittliche Bearbeitungsdauer).
Kosten
Die Auskunft aus dem Tarifregister ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 23.10.2020
Stichwörter
Tarifarchiv, Tarifverträge, Tariflohn, Tarifregister, Tarifvertrag