• Lampertheim (Landkreis Bergstraße, Hessen)
Tarifregister Auskunft

Auskunft über Tarifverträge

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Länder führen sogenannte Tarifregister. Die Tarifregister sind öffentlich. Es besteht die Möglichkeit, Auskünfte zu Tarifverträgen zu erhalten.

Beschreibung

Im Tarifregister werden alle Tarifverträge gesammelt und registriert, die für den räumlichen Geltungsbereich des Bundes oder jeweiligen Landes abgeschlossen wurden. Im Wege der Amtshilfe werden Auskünfte an die Deutsche Rentenversicherung Bund und andere öffentliche Einrichtungen erteilt. Darüber hinaus können Beschäftigte und Arbeitgeber Einsicht in die registrierten Tarifverträge nehmen oder Auskünfte aus diesen erhalten.

Das Tarifregister erteilt Auskünfte:

  • über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tarifverträgen für eine bestimmte Branche,
  • über die jeweiligen Tarifvertragsparteien einzelner Tarifverträge und deren Anschriften (Wer hat den Tarifvertrag auf Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite abgeschlossen?),
  • über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung sowie
  • über Inhalte und Einzelbestimmungen aus Tarifverträgen.

Außerdem besteht nach vorheriger Terminabsprache ein persönliches Einsichtsrecht in die registrierten Tarifverträge.

Da das Verfügungsrecht über die Tarifverträge bei den Tarifvertragsparteien liegt, werden Tarifverträge in der Regel nicht weitergegeben bzw. übersandt.

  • Arbeitgeber, die Mitglied des tarifabschließenden Arbeitgeberverbandes sind, erhalten Tarifverträge von ihrem Verband
  • Beschäftigte, die Mitglied der tarifabschließenden Gewerkschaft sind, erhalten Tarifverträge von ihrer Gewerkschaft
  • Tarifgebundene Arbeitgeber sind verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgeblichen Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen
  • Die amtlichen Bekanntmachungen über Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärungen, den Erlass und die Beendigung von Allgemeinverbindlicherklärungen finden Sie im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers.

Rechtsauskünfte werden nicht erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, an sonstige dafür autorisierte Stellen oder – wenn Sie Mitglied sind – an Ihre Gewerkschaft oder Ihren zuständigen Arbeitgeberverband.

Online-Dienst

Auskunft über Tarifverträge

ID: L100001_369717630

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Zuständigkeit

Tarifregister des Landes Hessen

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Ansprechpartner

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales - Abteilung III "Arbeit"

Adresse

Hausanschrift

Sonnenberger Straße 2 / 2a

65193 Wiesbaden

Kontakt

Version

Technisch geändert am 27.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Nach einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage per E-Mail wird die gewünschte Auskunft auf telefonischen Weg erteilt.

Ebenfalls ist nach vorheriger Terminvereinbarung eine Einsichtnahme vor Ort möglich.

Die Einsichtnahme oder Auskunft ist einzuschränken oder zu verwehren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der betreffende Tarifvertrag Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten beinhaltet.

Bearbeitungsdauer

1 Woche (durchschnittliche Bearbeitungsdauer).

Kosten

Die Auskunft aus dem Tarifregister ist kostenlos.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 12.12.2024

Version

Technisch erstellt am 10.12.2020

Technisch geändert am 17.12.2024

Stichwörter

Tarifvertrag, Tarifarchiv, Tarifregister, Tarifverträge, Tariflohn

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019