Personalausweis Informationserteilung
Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Online-Dienst
Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadtbüro Innenstadt
Beschreibung
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Sie erhalten außerdem:
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
- Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Wir nehmen entgegen
- Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
- Fundsachen
- Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
- Wohnberechtigungsscheine
- Wohngeld / Lastenzuschuss
Sie können beantragen:
- Auskunftssperren
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Führungszeugnisse
- Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde
Sie erhalten Antragsformulare für:
- Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Ehrenamtskarte
- Elterngeld
- Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
- Diverse Anlagen zur Steuererklärung
- Leistung für Bildung und Teilhabe
- Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt
Hinweis
Am 01. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen in Kraft. Danach dürfen biometrische Lichtbilder nur noch direkt in den Behörden oder bei zertifizierten Fotodienstleistern digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
Die Ausländerbehörde der Stadt Rüsselsheim am Main wird zum 01.05.2025 zwei Selbstbedienungsterminals für die Aufnahme von Lichtbildern in Betrieb nehmen. Die Gebühr für die Erstellung eines digitalen Lichtbildes bei Vorsprache wird 6 Euro betragen.
Alternativ besteht die Möglichkeit der Übermittlung eines bei einem Fotodienstleiter erstellten digitalen Lichtbildes über ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes, gesichertes Cloudverfahren. Sie erhalten nach der Aufnahme bei einem Fotodienstleister einen QR-Code, den Sie bei der Ausländerbehörde vorlegen. Über diesen Code wird das Lichtbild direkt aus der Cloud abgerufen.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Stadtbüro
Stadtbüro Dicker Busch
Beschreibung
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Sie erhalten außerdem:
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
- Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Wir nehmen entgegen
- Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
- Fundsachen
- Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
- Wohnberechtigungsscheine
- Wohngeld / Lastenzuschuss
Sie können beantragen:
- Auskunftssperren
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Führungszeugnisse
- Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde
Sie erhalten Antragsformulare für:
- Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Ehrenamtskarte
- Elterngeld
- Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
- Diverse Anlagen zur Steuererklärung
- Leistung für Bildung und Teilhabe
- Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt
Hinweis
Am 01. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen in Kraft. Danach dürfen biometrische Lichtbilder nur noch direkt in den Behörden oder bei zertifizierten Fotodienstleistern digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
Die Ausländerbehörde der Stadt Rüsselsheim am Main wird zum 01.05.2025 zwei Selbstbedienungsterminals für die Aufnahme von Lichtbildern in Betrieb nehmen. Die Gebühr für die Erstellung eines digitalen Lichtbildes bei Vorsprache wird 6 Euro betragen.
Alternativ besteht die Möglichkeit der Übermittlung eines bei einem Fotodienstleiter erstellten digitalen Lichtbildes über ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes, gesichertes Cloudverfahren. Sie erhalten nach der Aufnahme bei einem Fotodienstleister einen QR-Code, den Sie bei der Ausländerbehörde vorlegen. Über diesen Code wird das Lichtbild direkt aus der Cloud abgerufen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Stadtbüro Dicker Busch ist vorübergehend geschlossen. Bitte nutzen Sie das Stadtbüro in der Innenstadt.
Kontakt
Stichwörter
Stadtbüro
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8) am 17.12.2020
Stichwörter
Hinweise, Informationen, Information, neu, Online-Ausweisfunktion, ePA, Elektronisch, Ausweis, Personaldokument, Personalausweis, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, nPA, Identitätsnachweis, Perso, Infos, Pass, Neuer PA, PA