Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

    Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
    Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:

    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung wird Ihnen ein ausgefüllter Meldeschein vorgelegt, dessen Daten Sie zu überprüfen haben.

    Online-Dienst

    Wohnsitzanmeldung

    ID: L100001_407278854

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2024 (von: Brevoord, Nicole)

    Technisch geändert am 06.08.2024 (von: Brevoord, Nicole)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes ist zuständig.

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde Ihres Wohnortes 

    Ansprechpartner

    Bürgeramt, Statistik und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeil 3

    60313 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zentrales Bürgeramt, Bürgeramt Bergen-Enkheim, Bürgeramt Dornbusch, Bürgeramt Höchst, Bürgeramt Nieder-Eschbach, Bürgeramt Nordwest, Bürgeramt Sachsenhausen

    Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon: +49 69 115(Servicecenter und Bürgeramt-Hotline)

    Telefon: +49 69 212-71555(Statistik-Hotline)

    Telefon: +49 69 212-40400(Wahlen-Hotline)

    Telefax: +49 69 212-9730898

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de(Bürgeramt)

    E-Mail: infoservice.statistik@stadt-frankfurt.de(Statistik)

    E-Mail: wahlamt.info@stadt-frankfurt.de(Wahlamt)

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Zentrales Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeil 3

    60313 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon: +49 69 115

    Telefax: +49 69 212-9743368

    Telefax: +49 69 212-9734613(Melderegisterauskünfte)

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Zentrale Bürgeramt ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt / Außenstelle Nieder-Erlenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Alt-Erlenbach 42

    60437 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Di 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Do 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Nieder-Eschbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Deuil-La-Barre-Straße 26

    60437 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Nieder-Eschbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Höchst

    Adresse

    Hausanschrift

    Dalbergstraße 14

    65929 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo : 9:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
    Di : 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi : 7:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
    Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr : 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Höchst ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Nordwest

    Adresse

    Hausanschrift

    Nidaforum 5

    60439 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Nordwest ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Dornbusch

    Adresse

    Hausanschrift

    Eschersheimer Landstraße 248

    60320 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo : 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
    Di : 07:30 - 13:00 Uhr  (nur mit Termin)
    Mi : 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
    Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
     

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Dornbusch ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Alt-Fechenheim 89

    60386 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr (nur mit Termin), Di 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Mi 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Do 10:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr (nur mit Termin), Fr 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Fechenheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Sachsenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Rittergasse 103

    60594 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Sachsenhausen ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt / Außenstelle Harheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Schnell-Straße 52

    60437 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin), Mi 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Harheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt / Außenstelle Kalbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalbacher Hauptstraße 36

    60437 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Di 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Do 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Kalbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Bergen-Enkheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 30

    60388 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo : 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
    Di : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi : 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
    Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Bergen-Enkheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für eine Online-Anmeldung benötigen Sie: 

    •    Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID).
    •    Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 


    Für die Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie:

    •    Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    •    Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 
    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
    •    aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    •    betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    •    Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

     

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer alleinigen Wohnung oder eine Änderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. zur alleinigen Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist grundsätzlich Pflicht. Verfügt Ihre Meldebehörde über einen Online-Dienst zur Anmeldung können Sie, wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist, sich mit Ihren Nutzerkonto (BundID) anmelden.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anzumelden.
    Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Kosten

    • Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 14.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 16.08.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Ummeldebestätigung, Anmeldung, Meldeschein, Gemeinde, Ummeldebescheinigung, Anmeldebestätigung, Wohnsitzanmeldung, Wohnung, Umzug, Einwohnerwesen, Anmeldebescheinigung, Hauptwohnsitz, Meldewesen, Wohnsitzwechsel, Ummeldung, Wohnsitz anmelden, Wohnsitz Ummelden, Wohnsitz, Wohnsitzummeldung, Ummelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)