Nebenwohnung abmelden
Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Hinweise für Vellmar: Abmeldung einer Nebenwohnung
Wenn Sie eine Nebenwohnung abmelden möchten, können Sie diesen Vorgang direkt online beantragen:
Wenn Sie eine Nebenwohnung abmelden möchten, können Sie diesen Vorgang direkt online beantragen:
Online-Dienst
Online-Dienst_Abmelden_Nebenwohnung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.
Ansprechpartner
Stadt Vellmar - Bürger-Service
Beschreibung
Herzlich willkommen im Bürger-Service der Stadt Vellmar!
Für alle Anliegen in unserem Bürger-Service ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig!
Einen Termin können Sie telefonisch vereinbaren oder über die Terminvergabe online selbst buchen - siehe nachfolgenden LInk!
Für Verpflichtungserklärungen (Einladung ausl. Besucher:innen) ist nur eine telefonische Terminvereinbarung möglich.
Folgende Leistungen bieten wir vollständig digital an:
Bürger-Service online
Ausweisbeantragung inkl. biometrischem Passbild am Selbstbedienungs-Terminal im Rathausfoyer
Self-Service-Terminal
Eine alphabetische Übersicht über alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung Vellmar:
Ihr Team vom Bürger-Service
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
- Auszug aus einer Nebenwohnung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 17.12.2020
Stichwörter
Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Zusammen ziehen