Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Nebenwohnung abmelden

    Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienste

    Abmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100001_384102379

    Beschreibung

    Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, ob Ihre Nebenwohnung hier in Heusenstamm ist oder ob sie hier Ihren Hauptwohnsitz und die Nebenwohnung in einer anderen Gemeinde haben. Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch eine Ehepartnerin/einen Ehepartner, eine*n eingetragene*n gleichgeschlechtliche*n Lebenspartner*in sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihrer miterziehenden Partnerin/Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen. Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen an das Bürgerbüro. Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Statuswechsel

    ID: L100001_402018760

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.

    Ansprechpartner

    Für Heusenstamm wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    • Auszug aus einer Nebenwohnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de