Nebenwohnung abmelden
Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Abmeldung einer Nebenwohnung
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.
Ansprechpartner
Stadtbüro Innenstadt
Beschreibung
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Sie erhalten außerdem:
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
- Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Wir nehmen entgegen
- Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
- Fundsachen
- Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
- Wohnberechtigungsscheine
- Wohngeld / Lastenzuschuss
Sie können beantragen:
- Auskunftssperren
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Führungszeugnisse
- Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde
Sie erhalten Antragsformulare für:
- Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Ehrenamtskarte
- Elterngeld
- Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
- Diverse Anlagen zur Steuererklärung
- Leistung für Bildung und Teilhabe
- Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Stadtbüro
Stadtbüro Dicker Busch
Beschreibung
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Sie erhalten außerdem:
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
- Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Wir nehmen entgegen
- Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
- Fundsachen
- Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
- Wohnberechtigungsscheine
- Wohngeld / Lastenzuschuss
Sie können beantragen:
- Auskunftssperren
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Führungszeugnisse
- Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde
Sie erhalten Antragsformulare für:
- Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Ehrenamtskarte
- Elterngeld
- Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
- Diverse Anlagen zur Steuererklärung
- Leistung für Bildung und Teilhabe
- Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Stadtbüro Dicker Busch ist vorübergehend geschlossen. Bitte nutzen Sie das Stadtbüro in der Innenstadt.
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Stichwörter
Stadtbüro
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
- Auszug aus einer Nebenwohnung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 17.12.2020
Stichwörter
Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Zusammen ziehen