Änderung der Hauptwohnung
Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen.
Beschreibung
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Hauptwohnung ist:
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Online-Dienste
Statuswechsel einer Wohnung voranmelden
Online erledigen
Zahlungsweise
- giropay
- Mastercard
- SEPA-Lastschrift
- Paypal
- Mastercard
- paydirekt
- Visa Karte
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- keine Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
Voranmeldung eines Umzuges
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- paydirekt
- SEPA-Lastschrift
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Identifizierung
- keine Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
Voranmeldung eines Zuzuges
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- Visa Karte
- giropay
- SEPA-Lastschrift
- paydirekt
- Mastercard
- Paypal
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung
Ansprechpartner
Stadt Pohlheim - Einwohnermeldewesen (Stadtbüro und Soziales)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: 21
Gebührenfrei
Frauenparkplatz: 3
Gebührenfrei
Parkplatz: 2 (E-Ladesäule)
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Stadtbüro kann zu den folgenden Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden:
Montag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Zur Terminvergabe außerhalb der Öffnungszeiten, setzen sich Berufstätige bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung!
Kontakt:
Tel.: +49 6403 606-470
E-Mail: stadtbuero@pohlheim.de
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Paypal, paydirekt, giropay, Überweisung, Mastercard, SEPA-Überweisung, Mastercard, Visa Karte, Bargeldzahlung, SEPA-Lastschrift
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: möglich
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.
Fristen
Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.
Bearbeitungsdauer
keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Ummeldebestätigung, Anmeldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Wohnsitzwechsel, Wohnsitz ummelden, Wohnsitzanmeldung, Hauptwohnsitz, Wohnsitzummeldung, Meldeschein, Meldewesen, ummelden, Einwohnerwesen, Ummeldebescheinigung, Anmeldung, Umzug, Wohnsitz anmelden, Wohnsitz, Wohnsitzabmeldung, Anmeldebestätigung, Ummeldung