Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Änderung der Hauptwohnung

    Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. 

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

    Hauptwohnung ist:

    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. 
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Online-Dienste

    Statuswechsel

    ID: L100001_386788653

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel

    Version

    Technisch erstellt am 06.03.2023 (von: Radicke, Lisa)

    Technisch geändert am 14.03.2023 (von: Radicke, Lisa)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Statuswechsel

    ID: L100001_410216791

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024 (von: Webservice, Stadt Rüsselsheim)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Webservice, Stadt Rüsselsheim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung

    Ansprechpartner

    Stadtbüro Innenstadt

    Beschreibung

    Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.

    Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.

    Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.

    Sie erhalten außerdem:

    • Auskünfte aus dem Melderegister
    • Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
    • Lebensbescheinigungen
    • Meldebescheinigungen
    • Untersuchungsberechtigungsscheine

    Wir nehmen entgegen

    • Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
    • Fundsachen
    • Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
    • Wohnberechtigungsscheine
    • Wohngeld / Lastenzuschuss

    Sie können beantragen:

    • Auskunftssperren
    • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
    • Führungszeugnisse
    • Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde

    Sie erhalten Antragsformulare für:

    • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
    • Ehrenamtskarte
    • Elterngeld
    • Erteilung einer Fahrerlaubnis
    • Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
    • Diverse Anlagen zur Steuererklärung
    • Leistung für Bildung und Teilhabe
    • Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 9

    65428 Rüsselsheim am Main

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Stichwörter

    Stadtbüro

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtbüro Dicker Busch

    Beschreibung

    Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.

    Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
     

    Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.

    Sie erhalten außerdem:

    • Auskünfte aus dem Melderegister
    • Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
    • Lebensbescheinigungen
    • Meldebescheinigungen
    • Untersuchungsberechtigungsscheine

    Wir nehmen entgegen

    • Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
    • Fundsachen
    • Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
    • Wohnberechtigungsscheine
    • Wohngeld / Lastenzuschuss

    Sie können beantragen:

    • Auskunftssperren
    • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
    • Führungszeugnisse
    • Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde

    Sie erhalten Antragsformulare für:

    • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
    • Ehrenamtskarte
    • Elterngeld
    • Erteilung einer Fahrerlaubnis
    • Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
    • Diverse Anlagen zur Steuererklärung
    • Leistung für Bildung und Teilhabe
    • Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Virchowstraße 5

    65428 Rüsselsheim am Main

    Öffnungszeiten

    Das Stadtbüro Dicker Busch ist vorübergehend geschlossen. Bitte nutzen Sie das Stadtbüro in der Innenstadt.

    Kontakt

    Stichwörter

    Stadtbüro

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: möglich 
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

    Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

    Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ummeldebestätigung, Anmeldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Wohnsitzwechsel, Wohnsitz ummelden, Wohnsitzanmeldung, Hauptwohnsitz, Wohnsitzummeldung, Meldeschein, Meldewesen, ummelden, Einwohnerwesen, Ummeldebescheinigung, Anmeldung, Umzug, Wohnsitz anmelden, Wohnsitz, Wohnsitzabmeldung, Anmeldebestätigung, Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)