Wohnsitz Änderung Statuswechsel
    99115005011002

    Änderung der Hauptwohnung

    Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. 

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

    Hauptwohnung ist:

    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. 
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg

    Online-Dienste

    Elektronische Wohnsitzanmeldung (ohne Behördengang)

    ID: L100001_418434426

    Beschreibung

    Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung erfolgt die Anmeldung Ihrer neuen Wohnung digital. Sie melden der Behörde Ihren neuen Wohnsitz über den Online-Dienst und können auch Ihren Personalausweis bzw. Ihre eID Karte aktualisieren.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 10.11.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Statuswechsel einer Wohnung voranmelden

    ID: L100001_379457318

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 31.05.2022

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung

    Ansprechpartner

    Stadt Dieburg - Einwohnerwesen, Passangelegenheiten, Statistik

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 4

    64807 Dieburg

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 11:30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Terminen können Sie telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Terminvergabe buchen.

    Hier kommen Sie zur Online-Terminvergabe des Einwohnermeldeamtes Dieburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6071 2002-119

    Telefon Festnetz: +49 6071 2002-120

    Telefon Festnetz: +49 6071 2002-319

    Telefon Festnetz: +49 6071 2002-419

    Fax: +49 6071 2002-100

    E-Mail: ewo@dieburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.

    Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: möglich 
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

    Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

    Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2020

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Meldeschein, Nebenwohnsitz, Meldewesen, Anmeldung, Umzug, Wohnsitzummeldung, Ummeldebestätigung, Wohnsitz, Wohnsitzanmeldung, Wohnsitzabmeldung, Wohnsitz anmelden, ummelden, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Anmeldebescheinigung, Hauptwohnsitz, Anmeldebestätigung, Wohnsitzwechsel, Ummeldung, Wohnsitz ummelden, Einwohnerwesen, Ummeldebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019