Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in den alten Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert nach den Wertverhältnissen von 1964 und in den neuen Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Einheitswert nach den Wertverhältnissen 1935. Diese Werte stellen wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dar, den ebenfalls das Finanzamt ermittelt und durch Bescheid festsetzt.
Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dann die zu entrichtende Grundsteuer.
In den neuen Ländern ist zudem für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser, für die am 01.01.1991 kein Einheitswert vorlag und ein solcher auch nicht festzustellen war, die Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage vorzunehmen. Der Jahresbetrag der Grundsteuer bemisst sich hier nach der Wohn- bzw. Nutzfläche. Es handelt sich um ein Steueranmeldungsverfahren bei der Gemeinde.
Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest.
Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn sie eine gemeinnützige Körperschaft sind und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird. Eine Befreiung kommt jedoch regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn das Objekt für land- und forstwirtschaftliche oder Wohnzwecke genutzt wird. Eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen Sie beim Finanzamt.
In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit die Grundsteuer zu erlassen. Verfügen Sie bspw. über Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, können Sie ggf. einen Erlass der Steuer bei der Gemeinde beantragen, wenn die erzielten Einnahmen in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen.
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.
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https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
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zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune.
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer B ist die Stadt Reichelsheim zuständig.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer B ist die Stadt Reichelsheim zuständig.
Ansprechpartner
Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Finanzverwaltung
Adresse
Postanschrift
Zum Rathaus 1
61203 Reichelsheim (Wetterau)
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Christian Lohn
erforderliche Unterlagen
keine,
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Achtung:
Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.
Für die Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen bis zum
31.10.2022 eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Achtung:
Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.
Für die Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen bis zum
31.10.2022 eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Formulare
Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
grundsätzlich keine;
ggf. SEPA-Lastschriftmandat für die Stadt Reichelsheim zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
Schriftform & Unterschrift erforderlich: ja - formlos oder mithilfe des Vordruckes "SEPA-Mandat für Grundbesitzabgaben"
Persönliches Erscheinen nötig: nein
grundsätzlich keine;
ggf. SEPA-Lastschriftmandat für die Stadt Reichelsheim zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
Schriftform & Unterschrift erforderlich: ja - formlos oder mithilfe des Vordruckes "SEPA-Mandat für Grundbesitzabgaben"
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Die Steuerpflicht entsteht zum 1. Januar des Folgejahres nach Erwerb des Grundstückes und nach Vorliegen des Grundlagenbescheides (Grundsteuermessbescheid) vom zuständigen Finanzamt.
Die Steuerpflicht entsteht zum 1. Januar des Folgejahres nach Erwerb des Grundstückes und nach Vorliegen des Grundlagenbescheides (Grundsteuermessbescheid) vom zuständigen Finanzamt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 41 ff Grundsteuergesetz (GrStG) (für Stichtage bis zum 01.01.2024)
§§ 68 bis 94 und § 125, 129 bis 133 Bewertungsgesetz (BewG)
Verfahrensablauf
Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.
Fristen
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Zahlungstermine:
Die Zahlungstermine für die Grundsteuerraten entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Grundsteuerbescheid.
Erklärung der Bemessungsgrundlagen für Grundsteuerreform:
Für die Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen bis zum
31.10.2022 eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Zahlungstermine:
Die Zahlungstermine für die Grundsteuerraten entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Grundsteuerbescheid.
Erklärung der Bemessungsgrundlagen für Grundsteuerreform:
Für die Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen bis zum
31.10.2022 eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Kosten
- Es fallen keine Gebühren an;
- es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
- Es fallen keine Gebühren an.
- Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
-Die Grundsteuerforderungen können von Ihnen durch Banküberweisung beglichen werden oder sollten Sie den automatischen Einzug der fälligen Beträge von Ihrem Bankkonto wünschen, dann können Sie der Stadt Reichelsheim ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
- Es fallen keine Gebühren an.
- Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
-Die Grundsteuerforderungen können von Ihnen durch Banküberweisung beglichen werden oder sollten Sie den automatischen Einzug der fälligen Beträge von Ihrem Bankkonto wünschen, dann können Sie der Stadt Reichelsheim ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz ist Grundsteuer A zu zahlen.
Für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz ist Grundsteuer A zu zahlen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 29.07.2021
Stichwörter
Grundsteuer B, Grundsteuermessbetrag, Ersatzbemessungsgrundlage, Grundstück, Grundvermögen, Grundbesitz, Einheitswert, Hebesatz