Ausbildungszeit Anrechnung beruflicher Vorbildung
Sie haben eine berufsvorbereitende Maßnahme absolviert und möchten diese auf Ihre Ausbildungszeit anrechnen lassen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Sie können Ihre berufliche Vorbildung auf Ihre Ausbildungszeit anrechnen lassen.
Dadurch verkürzt sich Ihre Ausbildungszeit.
Folgende berufliche Vorbildungen können angerechnet werden:
- der Besuch einer Berufsschule,
- eine berufsvorbereitende Maßnahme (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr).
Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Antrag stellen.
Die Bundesländer haben für die Anrechnung unterschiedliche Regelungen. Wenn ein Bundesland keine gesetzlichen Regelungen darüber getroffen hat, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall, ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird.
Online-Dienst
Testerlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen (Kopie) (Kopie)
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Lastschrift
- Paypal
- Klarna
- Überweisung
- Kreditkarten
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung
Zuständigkeit
- Zuständige Kammern,
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptwache
Linien:- S-Bahn: Linie S1, S2, S3, S4, S5, S6, S8, S9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
IHK-Service-Center
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt
Telefon: 069 2197-1280
Telefax: 069 2197-1424
Montag bis Freitag für Besucher:
9.00 – 16.00 Uhr
Telefonisch von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr)
Beglaubigungsstelle
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt
Telefon: 069 2197-1213
Montag bis Freitag für Besucher:
8:00 – 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
IHK
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die berufliche Vorbildung, zum Beispiel durch:
- Abschlusszeugnis
- Zertifikat
Voraussetzungen
- berufliche Vorbildung
Welche Voraussetzungen Sie außerdem erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Kammer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Zusammen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung Ihrer beruflichen Vorbildung.
Die zuständige Kammer entscheidet darüber:
- ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird,
- ob Ihre Ausbildungszeit verkürzt wird,
- welcher Anrechnungszeitraum berücksichtigt wird.
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können Ihre Ausbildungszeit auch verkürzen, wenn Sie einen höheren Schulabschluss vorweisen oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Darüber hinaus können Sie die Ausbildungszeit verkürzen, wenn Sie bereits Berufserfahrungen in Nebenjobs gesammelt haben. Wenn Sie sich die Fähigkeiten und das Wissen bereits anderweitig angeeignet haben, können Sie ebenso einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit stellen.
Jeder Ausbildungsberuf hat eine Mindestausbildungszeit, die Sie erfüllen müssen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt am 01.10.2020
Stichwörter
BGJ, Anrechnungsverordnung, Berufsvorbereitungsjahr, Anrechnung von Ausbildungszeiten, BVJ, Berufsgrundbildungsjahr