Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
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    Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Sie zusammen mit Ihren Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt für Kinder ab ihrer Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

    Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig. Wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen gültigen Personalausweis besitzen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.

    Der Personalausweis wird vor Ablauf des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes in folgenden Fällen ungültig:

    • Eintragungen treffen nicht mehr zu, zum Beispiel bei Änderung des Namens.
    • Sie sind auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

    Den Personalausweis kann man ab dem 16. Geburtstag als elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis) nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei freischalten lassen, beispielsweise im Bürgeramt, und zugleich eine sechsstellige selbstgewählte PIN setzen, bevor Sie den Online-Ausweis nutzen können.

    Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Online-Dienste

    ONLINE-SERVICE STADT LAUTERBACH: Beantragungsstatus Ihres Personalausweises abfragen

    ID: L100001_379758533

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2022
    Technisch geändert am 25.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    ONLINE-SERVICE STADT LAUTERBACH: Reisedokumente für Kinder - Online-Antragsvorbereitung

    ID: L100001_379774360

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    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2022
    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    ONLINE-SERVICE STADT LAUTERBACH: Termin im Bürgerbüro online buchen

    ID: L100001_380331849

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    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2022
    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Hinweise für Lauterbach (Hessen): Terminlink: Personalausweis

    Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung Ihres Personalausweises einen Termin:

    Ansprechpartner

    Stadt Lauterbach (Hessen) - Bürgerbüro und Standesamt

    Aktuelles

    Mitten in unserer schönen Altstadt befindet sich unser Bürgerbüro, die zentrale Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher unserer Kreisstadt. Hier werden umfangreiche Dienstleistungen angeboten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen auch für allgemeine Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne nehmen wir auch Ihre Hinweise entgegen, wo wir uns vielleicht noch verbessern und Ihnen mehr Service bieten können. Ich möchte Sie schon heute herzlich einladen, unser Bürgerbüro zu besuchen.
     

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14
    36341 Lauterbach (Hessen)

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    Kein Aufzug vorhanden
    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Für folgende Dienstleistungen des Bürgerbüros sind Terminvereinbarungen (unter 06641 184-122 oder über unseren Online-Terminkalender) erforderlich:

    • Personalausweis
    • Reisepass
    • Kinderreisepass
    • An-/Ab-/Ummeldung
    • Kirchenaustritt
    • Fischereischein
    • Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauskunft
    • Gewerbean-, ab-, ummeldung

    Für folgende Dienstleistungen des Standesamtes sind Terminvereinbarungen (unter 06641 184-172 oder über unseren Online-Terminkalender) erforderlich:

    • Eheschließung
    • Anmeldung oder Vorgespräch zur Eheschließung
    • Namensänderung
    • Nachbeurkundung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06641 184-122(Sammelrufnummer für das Bürgerbüro)

    Telefon Festnetz: 06641 184-172(Sammelrufnummer für das Standesamt)

    Fax: 06641 184-214

    E-Mail: buergerbuero@lauterbach-hessen.de

    E-Mail: standesamt@lauterbach-hessen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Fundbüro, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbewesen, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis ausgestellt erhalten, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

    • Ihre Eltern stellen den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Sie müssen unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geben keinen Fingerabdruck ab. 
    • Sie erhalten eine Einmal-PIN und die Entsperrnummer (PUK) in einem geschlossenen Kuvert. Diese Informationen benötigen Sie erst nach Ihrem 16. Geburtstag. 
    • Ihr Bürgeramt informiert Ihre Eltern bei der Beantragung, wann sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Ihre Eltern online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren.
    • Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.)

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Gebühren für den Personalausweis: Gebühr 27,60 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühren für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde: Gebühr 13,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.: Gebühr 6,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird Ihr Personalausweis gestohlen, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Verlust können Sie den Personalausweis bei der Sperrhotline sperren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 02.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2020
    Technisch geändert am 19.02.2026

    Stichwörter

    PA, Pass, Personalausweis, Personaldokument, Lichtbildausweis, Neuer PA, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Personalausweis für Kinder, Identitätsdokument, unter 16, jünger als 16 Jahre, Reisepaß, Kontextleistungen, Beantragung Personalausweis, Antrag Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis, Perso, Identitätsnachweis, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019