Personalausweis Ausstellung für unter 16 JährigeOnline erledigen

    Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    ONLINE-SERVICE STADT LAUTERBACH: Beantragungsstatus Ihres Personalausweises abfragen

    ID: L100001_379758533

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    ONLINE-SERVICE STADT LAUTERBACH: Reisedokumente für Kinder - Online-Antragsvorbereitung

    ID: L100001_379774360

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    ONLINE-SERVICE STADT LAUTERBACH: Termin im Bürgerbüro online buchen

    ID: L100001_380331849

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Hinweise für Lauterbach (Hessen): Terminlink: Personalausweis

    Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung Ihres Personalausweises einen Termin:

    Ansprechpartner

    Stadt Lauterbach (Hessen) - Bürgerbüro und Standesamt

    Aktuelles

    Mitten in unserer schönen Altstadt befindet sich unser Bürgerbüro, die zentrale Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher unserer Kreisstadt. Hier werden umfangreiche Dienstleistungen angeboten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen auch für allgemeine Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne nehmen wir auch Ihre Hinweise entgegen, wo wir uns vielleicht noch verbessern und Ihnen mehr Service bieten können. Ich möchte Sie schon heute herzlich einladen, unser Bürgerbüro zu besuchen.
     

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Für folgende Dienstleistungen des Bürgerbüros sind Terminvereinbarungen (unter 06641 184-122 oder über unseren  Online-Terminkalender) erforderlich:

    • Personalausweis
    • Reisepass
    • Kinderreisepass
    • An-/Ab-/Ummeldung
    • Kirchenaustritt
    • Fischereischein
    • Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauskunft
    • Gewerbean-, ab-, ummeldung

    Für folgende Dienstleistungen des Standesamtes sind Terminvereinbarungen (unter 06641 184-172 oder über unseren Online-Terminkalender) erforderlich:

    • Eheschließung
    • Anmeldung oder Vorgespräch zur Eheschließung
    • Namensänderung
    • Nachbeurkundung

    Viele unserer Dienstleistungen können Sie auch online erledigen -> hier klicken!

    Kontakt

    Telefon: 06641 184-122(Sammelrufnummer für das Bürgerbüro)

    Telefon: 06641 184-172(Sammelrufnummer für das Standesamt)

    Telefax: 06641 184-214

    E-Mail: buergerbuero@lauterbach-hessen.de

    E-Mail: standesamt@lauterbach-hessen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    KRP, BPA unter 16/RP unter 18

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Fundbüro, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbewesen, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
    • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Möchten Sie als Jugendlicher mehr als 3 Monate vor Ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Ihrer Erziehungsberechtigten notwendig. Grundsätzlich sind jedoch die Unterschriften Ihrer beiden Elternteile erforderlich.
    • Es reicht aus, wenn Sie als Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragen und der andere Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung vorlegen lässt.
    • Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind, so müssen Sie einen Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, Pass, Identitätsnachweis, Neuer PA, Ausweis, Perso, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Beantragung, Personalausweis, Ausweis beantragen, unter 16, Identitätsdokument, Personalausweis beantragen, jünger als 16 Jahre, PA, elektronischer Personalausweis, Lichtbildausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English