Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Reisedokumente für Kinder

    ID: L100001_384087311

    Beschreibung

    Beantragung eines Reisedokumentes für Ihr Kind Mit diesem Online-Service können Sie Daten zur Antragsvorbereitung an die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde elektronisch übermitteln. Mögliche Dokumentenarten sind: Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr (1 Jahr gültig und bis zum 12. Lebensjahr für maximal 1 Jahr verlängerbar) Kosten: 13,00 Euro (Erstausstellung) / 6,00 Euro (Verlängerung)   Deutscher Reisepass - ePass (6 Jahre gültig) Kosten: 37,50 Euro   Vorläufiger Reisepass (max. 1 Jahr gültig) Kosten: 26,00 Euro   Personalausweis (6 Jahre gültig) Kosten: 22,80 Euro   Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig) Kosten: 10,00 Euro Die Angaben zu den Dokumenten beziehen sich auf Kinder zwischen 0 und 18 Jahren. Die Art des Reisedokumentes sollte abhängig vom Reiseziel ausgewählt werden. Gewöhnlich dauert das Ausstellen eines Reisepasses 6 Wochen bis zur Abholung. Sollten Sie das Dokument eher benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Bearbeiter darüber. Ein Expresspass kostet zusätzlich 32,00 Euro. Vorläufige Dokumente können in der Pass- und Personlausweisbehörde sofort ausgestellt werden, sind aber nicht für alle Reiseziele nutzbar. Es gelten die im Rahmen meines Antrages für ein Kinderreisedokument relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2022 (von: Fourier, Armin)

    Technisch geändert am 21.12.2022 (von: Fourier, Armin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 1

    35282 Rauschenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
    • Montag, Dienstag, Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mittwoch: geschlossen
    • Donnerstag: 08:00 Uhr- 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
    • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).

    Hinweise für Hessen: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Möchten Sie als Jugendlicher mehr als 3 Monate vor Ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Ihrer Erziehungsberechtigten notwendig. Grundsätzlich sind jedoch die Unterschriften Ihrer beiden Elternteile erforderlich.
    • Es reicht aus, wenn Sie als Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragen und der andere Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung vorlegen lässt.
    • Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind, so müssen Sie einen Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    unter 16, PA, Perso, Personalausweis, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Pass, jünger als 16 Jahre, Ausweis beantragen, Personalausweis beantragen, Identitätsnachweis, Neuer PA, neuer Personalausweis, Ausweis ausstellen, Beantragung, Lichtbildausweis, Identitätsdokument, Personaldokument

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)