Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Sie zusammen mit Ihren Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt für Kinder ab ihrer Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig. Wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen gültigen Personalausweis besitzen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes in folgenden Fällen ungültig:
- Eintragungen treffen nicht mehr zu, zum Beispiel bei Änderung des Namens.
- Sie sind auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.
Den Personalausweis kann man ab dem 16. Geburtstag als elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis) nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei freischalten lassen, beispielsweise im Bürgeramt, und zugleich eine sechsstellige selbstgewählte PIN setzen, bevor Sie den Online-Ausweis nutzen können.
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Online-Dienst
Reisedokumente für Kinder beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Sonstiges (3050203)
- Paypal
- giropay
- Visa Karte
- SEPA-Lastschrift
- Mastercard
- paydirekt
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Pohlheim - Einwohnermeldewesen (Stadtbüro und Soziales)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: 21
Gebührenfrei
Frauenparkplatz: 3
Gebührenfrei
Parkplatz: 2 (E-Ladesäule)
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Stadtbüro kann zu den folgenden Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden:
Montag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Zur Terminvergabe außerhalb der Öffnungszeiten, setzen sich Berufstätige bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung!
Kontakt:
Tel.: +49 6403 606-470
E-Mail: stadtbuero@pohlheim.de
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jacqueline Aciz (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 06403 606-462
E-Mail: jacqueline.aciz@pohlheim.de
Frau Anke Borsuck-Krämer (Sachbearbeitung)
E-Mail: anke.borsuck-kraemer@pohlheim.de
Telefon Festnetz: 06403 606-461
Herr Damon Farmani (Sachbearbeitung)
E-Mail: damon.farmani@pohlheim.de
Telefon Festnetz: 06403 606-460
Frau Margarita Jäger (Sachbearbeitung)
E-Mail: margarita.jaeger@pohlheim.de
Telefon Festnetz: 06403 606-462
Herr Ralf Schwellnus (Sachgebietsleitung)
Telefon Festnetz: 06403 606-464
E-Mail: ralf.schwellnus@pohlheim.de
Frau Monika Wolter (Sachbearbeitung)
E-Mail: monika.wolter@pohlheim.de
Telefon Festnetz: 06403 606-463
Frau Eyleen Stumpf (Sachbearbeitung)
E-Mail: eyleen.stumpf@pohlheim.de
Telefon Festnetz: 06403 606-461
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- paydirekt
- SEPA-Überweisung
- Überweisung
- Sonstiges (3050203)
- giropay
- Paypal
- SEPA-Lastschrift
- Bargeldzahlung
- Mastercard
- Visa Karte
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis oder Reisepass
- alter Kinderreisepass
- wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
- Sorgerechtsnachweis
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen von den Biometrie-Anforderungen laut Fotomustertafel.
Hinweise für Hessen: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis ausgestellt erhalten, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Ihre Eltern stellen den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sie müssen unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geben keinen Fingerabdruck ab.
- Sie erhalten eine Einmal-PIN und die Entsperrnummer (PUK) in einem geschlossenen Kuvert. Diese Informationen benötigen Sie erst nach Ihrem 16. Geburtstag.
- Ihr Bürgeramt informiert Ihre Eltern bei der Beantragung, wann sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Ihre Eltern online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren.
- Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Geltungsdauer: 6 Jahre (Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.)
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
Gebühren für den Personalausweis: Gebühr 22,80 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühren für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde: Gebühr 13,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.: Gebühr 6,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Wird Ihr Personalausweis gestohlen, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Verlust können Sie den Personalausweis bei der Sperrhotline sperren.
Weitere Informationen
- Informationen zum Personalausweis auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 03.12.2025
Stichwörter
neuer Personalausweis, Reisepaß, Identitätsdokument, Ausweis ausstellen, unter 16, Personalausweis beantragen, Beantragung Personalausweis, Perso, Personaldokument, Identitätsnachweis, elektronischer Personalausweis