Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Erstmalig einen Personalausweis beantragen

    Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.

    Beschreibung

    Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.

    Online-Dienst

    Reisedokumente für Kinder

    ID: L100001_384087311

    Beschreibung

    Beantragung eines Reisedokumentes für Ihr Kind Mit diesem Online-Service können Sie Daten zur Antragsvorbereitung an die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde elektronisch übermitteln. Mögliche Dokumentenarten sind: Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr (1 Jahr gültig und bis zum 12. Lebensjahr für maximal 1 Jahr verlängerbar) Kosten: 13,00 Euro (Erstausstellung) / 6,00 Euro (Verlängerung)   Deutscher Reisepass - ePass (6 Jahre gültig) Kosten: 37,50 Euro   Vorläufiger Reisepass (max. 1 Jahr gültig) Kosten: 26,00 Euro   Personalausweis (6 Jahre gültig) Kosten: 22,80 Euro   Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig) Kosten: 10,00 Euro Die Angaben zu den Dokumenten beziehen sich auf Kinder zwischen 0 und 18 Jahren. Die Art des Reisedokumentes sollte abhängig vom Reiseziel ausgewählt werden. Gewöhnlich dauert das Ausstellen eines Reisepasses 6 Wochen bis zur Abholung. Sollten Sie das Dokument eher benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Bearbeiter darüber. Ein Expresspass kostet zusätzlich 32,00 Euro. Vorläufige Dokumente können in der Pass- und Personlausweisbehörde sofort ausgestellt werden, sind aber nicht für alle Reiseziele nutzbar. Es gelten die im Rahmen meines Antrages für ein Kinderreisedokument relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2022 (von: Fourier, Armin)

    Technisch geändert am 21.12.2022 (von: Fourier, Armin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 1

    35282 Rauschenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
    • Montag, Dienstag, Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mittwoch: geschlossen
    • Donnerstag: 08:00 Uhr- 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Hinweise für Hessen: Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8) am 15.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausweis beantragen, Personalausweis beantragen, Neuer PA, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, PA, Identitätsnachweis, ersten, erstmalig, Beantragung, zum ersten Mal, Ausweis, Personalausweis, Identitätsdokument, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, Perso, Ausweis ausstellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)