Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
Sie können die Verlängerung Ihrer Blaue Karte EU beantragen, wenn deren Gültigkeit bald endet und Sie die Beschäftigung in Deutschland fortsetzen wollen.
Beschreibung
Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird befristet erteilt. Sie können die Verlängerung der Blauen Karte EU beantragen, wenn Ihre Beschäftigung über die Geltungsdauer Ihrer Blauen Karte EU hinaus fortgesetzt werden soll.
Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Blauen Karte EU spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.
Für die Verlängerung der Blauen Karte EU gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollen Sie einen Arbeitsvertrag mit bestimmten Mindestgehalt vorlegen können und eine Beschäftigung ausüben, die Ihrer Qualifikation angemessen ist.
Wenn Sie bei der erstmaligen Erteilung Ihres Aufenthaltstitels zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet waren, wird dies bei der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels berücksichtigt. Haben Sie noch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen, kann die Ausländerbehörde Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen. Haben Sie den Integrationskurs noch nicht abgeschlossen, wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich jeweils nur um ein Jahr verlängert, bis Sie diesen erfolgreich abschließen oder den Nachweis erbringen, dass Ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.
Im Falle der Verlängerung wird Ihre Blaue Karte EU erneut befristet.
Die Blaue Karte wird für maximal vier Jahre verlängert. Wenn die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre beträgt, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich dreier Monate verlängert.
Die Blaue Karte kann nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits ausgeschlossen wurde.
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zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Gemeinde Guxhagen - Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
Linien:- Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
- Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 19
34299 Guxhagen
Öffnungszeiten
- Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
- Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
- Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kerstin Manns (Sachbearbeiterin)
Frau Lena Kurreik (Sachbearbeitung)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeindekasse Guxhagen
Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen
IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52
BIC: GENODEF1HRV
Bankinstitut: VR PartnerBank eG
Gemeinde Guxhagen
Empfänger: Gemeinde Guxhagen
IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52
BIC: HELADEF1MEG
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Sprechstunden im Bürgerservice
Im Bereich unseres Bürgerservices wird mit Terminvergaben gearbeitet.
Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
Wir sind für Sie da:
Mo. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr offene Sprechzeit
Mo. 13:30 Uhr – 15:30 Uhr offene Sprechzeit
Di. – Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Terminsprechzeit
Do 14.00 Uhr – 17.30 Uhr Terminsprechzeit
Zusätzlich besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme im Bürgerservice.
Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe
Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))
Schwalm - Eder - Kreis - 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Beschreibung
Raum 115
Gebäude 1
Straße: Hans-Scholl-Straße 1
PLZ/Ort: 34576 Homberg (Efze)
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-7731
Kontaktperson
Frau Heike Ströhler
Telefon Festnetz: 05681 775-3033
Frau Doris Dorfschäfer
Telefon Festnetz: 05681 775-3038
Frau Brigitte Staufenberg
Telefon Festnetz: 05681 775-3020
Frau Silvia Decher-Flocken
Telefon Festnetz: 05681 775-3032
Herr Gerald Knab
Telefon Festnetz: 05681 775-3030
Frau Anette Görner
Telefon Festnetz: 05681 775-3043
Herr Paul Kuntze
Telefon Festnetz: 05681 775-3049
Frau Elisabeth Hauck
Telefon Festnetz: 05681 775-3045
Frau Anja Reime
Telefon Festnetz: 05681 775-3052
E-Mail: anja.reime@schwalm-eder-kreis.de
Herr Marc Koller
Telefon Festnetz: 05681 775-3051
Herr Jörg Dreytza
Telefon Festnetz: 05681 775-3041
Herr Simon Jung
Telefon Festnetz: 05681 775-3040
E-Mail: Simon.Jung@schwalm-eder-kreis.de
Frau Cornelia Jakob
Telefon Festnetz: 05681 775-3031
Herr Melih Uludag
Telefon Festnetz: 05681 775-3046
erforderliche Unterlagen
- Pass oder Passersatz
- Blaue Karte EU
- Nachweise zum Lebensunterhalt:
- Kopie oder Original des Arbeitsvertrags (nur bei Änderungen einzureichen)
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- bei Wechsel des Arbeitgebers: konkretes Arbeitsplatzangebot (bitte nutzen Sie hierfür das bundesweit einheitliche Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ) oder ein Arbeitsvertrag
- Aktuelles biometrisches Foto
- Aktuelle Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Bei Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs: Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder andere Nachweise zu Integrationsanstrengungen
Formulare
- Formulare: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (bundesweit einheitlich)
- Weitere behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Blaue Karte EU.
- Die Geltungsdauer Ihrer Blauen Karte EU wird in naher Zukunft ablaufen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Arbeitsvertrag beim demselben oder einem anderen Arbeitgeber.
- Ihr Gehalt wird mindestens 2/3 der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, bei Mangelberufen (Naturwissenschaftler/innen, Mathematiker/innen, Ingenieure/Innen, Humanmediziner/innen, IT- Fachkräfte) 52 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze erreichen.
- Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
- Die ausgeübte Beschäftigung muss der Qualifikation angemessen sein.
- Die Bundesagentur für Arbeit hat der Arbeitsaufnahme zugestimmt (die Zustimmung wird in der Regel von der Ausländerbehörde eingeholt).
Für die Zustimmung müssen u.a. Ihre Arbeitsbedingungen (insbesondere Gehalt) mit denen eines deutschen Beschäftigten in gleicher Position vergleichbar sein. - Soweit erforderlich verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis (z.B. Approbation als Apotheker oder Apothekerin).
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Absatz 1 i.V.m. § 18b Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 39 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Blauen Karte EU ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Blauen Karte EU anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Gesprächstermin.
- Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung der Blauen Karte EU werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zur Vorsprache in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der Blauen Karte EU genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der Blauen Karte EU.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie Ihre Blaue Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
- Für die Verlängerung der Blauen Karte EU fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Fristen
- Verlängerung der Blauen Karte EU: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Blauen Karte EU
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
Dauer: Etwa 6 bis 8 Wochen
Kosten
Verlängerung der Blauen Karte EU:
- für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
- für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Hinweis: Die Blaue Karte EU in Form des elektronischen Aufenthaltstitels muss für die Verlängerung neu ausgestellt werden.
Unterstützende Institutionen
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der "Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland" vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland:
- Telefon: 030 1815-1111 (Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.12.2022
Stichwörter
Blue Card, Arbeitserlaubnis, Mangelberufe, Integrationskurs, Hochqualifizierte Beschäftigung, Bundesagentur für Arbeit, Zuwanderung, Blaue Karte EU, Integrationsmaßnahmen, Verlängerung der Blauen Karte EU, Erwerbstätigkeit, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Einwanderung