• Steinbach (Taunus) (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG Anerkennung

Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG anerkennen lassen

Sie sind Spätaussiedler und möchten Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen? Informieren Sie sich hier. 

Beschreibung

Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für Ihre Bildungsabschlüsse. Dabei wird geprüft, ob Ihr Abschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. 
Sie können sowohl Schul- als auch Hochschul- und Berufsabschlüsse anerkennen lassen.
Ihren Berufsabschluss können Sie mit jedem in Deutschland existierenden oder nicht mehr existierenden Beruf vergleichen lassen.
Ihre Berufserfahrung wird in der Regel nicht berücksichtigt.

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Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG Anerkennung

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Identifizierung

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Version

Technisch erstellt am 21.12.2022

Technisch geändert am 21.12.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Darmstadt

Adresse

Hausanschrift

Rheinstraße 89

64295 Darmstadt

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Kontakt

Internet

Weitere Informationen

Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

Version

Technisch geändert am 08.03.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

Adresse

Hausanschrift

Börsenplatz 4

60313 Frankfurt am Main

Haltestellen

  • Haltestelle: Hauptwache
    Linien:
    • S-Bahn: Linie S1, S2, S3, S4, S5, S6, S8, S9

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

IHK-Service-Center
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt

Telefon: 069 2197-1280
Telefax: 069 2197-1424

Montag bis Freitag für Besucher:
9.00 – 16.00 Uhr

Telefonisch von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr)

Beglaubigungsstelle
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt

Telefon: 069 2197-1213
Montag bis Freitag für Besucher:
8:00 – 16:00 Uhr

Kontakt

Internet

Stichwörter

IHK

Version

Technisch geändert am 12.01.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
  • Nachweis über Ihren Abschluss (Schul-, Hochschul- oder Berufsabschluss)

Formulare

Es genügt ein formloser Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
  • Sie haben Ihren Abschluss in einem Aussiedlungsgebiet erworben

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Ihrem ausländischen Abschluss, 
  • Ihrem Wohn- oder Arbeitsort. 

Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss. Werden bei diesem Vergleich keine wesentlichen Unterschiede festgestellt, wird Ihnen die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt.

Besteht teilweise eine Gleichwertigkeit, nennt Ihnen die zuständige Stelle in den reglementierten Berufen konkrete Maßnahmen, mit denen Sie die Unterschiede ausgleichen können. 

„Reglementiert“ bedeutet, dass Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen benötigen, um den Beruf auszuüben oder die Berufsbezeichnung führen zu dürfen.

In den Berufen, für die Sie nicht zwingend eine Anerkennung benötigen (nicht-reglementiert), erhalten Sie einen Bescheid, in dem die festgestellten Unterschiede genau beschrieben werden. Damit können Sie sich direkt bei Arbeitgebern bewerben oder sich eine individuell passende Weiterbildung aussuchen.

Das Anerkennungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.

Eine Teilanerkennung ist nicht vorgesehen.

Fristen

Keine.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese sind aber abhängig von dem Umfang Ihres Anerkennungsverfahrens.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Befähigungsnachweise für Ihren Beruf verloren haben, können diese neu ausgestellt werden.

Sie können auch das Gleichwertigkeitsverfahren nach dem Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) durchlaufen. Das ist bei 600 Berufen möglich, die durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Welche Berufe dies genau betrifft, erfahren Sie auf der Internetseite des Bundes (BQ-Portal).

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 07.12.2023

Version

Technisch erstellt am 10.08.2020

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Gleichwertigkeitsverfahren, Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz, BVFG, Bundesvertriebenengesetz, Anerkennung in Deutschland

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019