Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG anerkennen lassen
Sie sind Spätaussiedler und möchten Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für Ihre Bildungsabschlüsse. Dabei wird geprüft, ob Ihr Abschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
Sie können sowohl Schul- als auch Hochschul- und Berufsabschlüsse anerkennen lassen.
Ihren Berufsabschluss können Sie mit jedem in Deutschland existierenden oder nicht mehr existierenden Beruf vergleichen lassen.
Ihre Berufserfahrung wird in der Regel nicht berücksichtigt.
Online-Dienst
Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG Anerkennung
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Zahlungsweise
- Klarna
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- SEPA-Lastschrift
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- Paypal
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Darmstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptwache
Linien:- S-Bahn: Linie S1, S2, S3, S4, S5, S6, S8, S9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
IHK-Service-Center
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt
Telefon: 069 2197-1280
Telefax: 069 2197-1424
Montag bis Freitag für Besucher:
9.00 – 16.00 Uhr
Telefonisch von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr)
Beglaubigungsstelle
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt
Telefon: 069 2197-1213
Montag bis Freitag für Besucher:
8:00 – 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
IHK
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
- Nachweis über Ihren Abschluss (Schul-, Hochschul- oder Berufsabschluss)
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag.
Voraussetzungen
- Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
- Sie haben Ihren Abschluss in einem Aussiedlungsgebiet erworben
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Ihrem ausländischen Abschluss,
- Ihrem Wohn- oder Arbeitsort.
Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss. Werden bei diesem Vergleich keine wesentlichen Unterschiede festgestellt, wird Ihnen die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt.
Besteht teilweise eine Gleichwertigkeit, nennt Ihnen die zuständige Stelle in den reglementierten Berufen konkrete Maßnahmen, mit denen Sie die Unterschiede ausgleichen können.
"Reglementiert" bedeutet, dass Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen benötigen, um den Beruf auszuüben oder die Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
In den Berufen, für die Sie nicht zwingend eine Anerkennung benötigen (nicht-reglementiert), erhalten Sie einen Bescheid, in dem die festgestellten Unterschiede genau beschrieben werden. Damit können Sie sich direkt bei Arbeitgebern bewerben oder sich eine individuell passende Weiterbildung aussuchen.
Das Anerkennungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
Eine Teilanerkennung ist nicht vorgesehen.
Fristen
Keine.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese sind aber abhängig von dem Umfang Ihres Anerkennungsverfahrens.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Befähigungsnachweise für Ihren Beruf verloren haben, können diese neu ausgestellt werden.
Sie können auch das Gleichwertigkeitsverfahren nach dem Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) durchlaufen. Das ist bei 600 Berufen möglich, die durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Welche Berufe dies genau betrifft, erfahren Sie auf der Internetseite des Bundes (BQ-Portal).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 07.12.2023
Stichwörter
Gleichwertigkeitsverfahren, BVFG, Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz, Anerkennung in Deutschland, Bundesvertriebenengesetz