Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Beschreibung

    Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen bestellt Sachverständige in den 3 Bereichen

    • Schäden an Gebäuden
    • Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
    • bautechnischer Brand- und Explosionsschutz

    Es können nur solche Personen öffentlich bestellt und vereidigt werden, die Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen sind, sowie ihre besondere fachliche Qualifikation auf dem jeweiligen Sachgebiet nachgewiesen haben und ihre Gutachten wirtschaftlich unabhängig erstellen können.
     

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

    Ansprechpartner

    Für Birkenau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein förmlicher schriftlicher Antrag in Papierform bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zu stellen. Nachzuweisen ist eine vorausgegangene mehrjährige berufliche Erfahrung in dem Sachgebiet, in dem der Antragsteller öffentlich bestellt und vereidigt werden will. Gutachten oder gleichwertige fachliche Ausarbeitungen, die die vorhandene Sachkunde beurteilen lassen, sind vorzulegen. Der eigentliche Sachkundenachweis findet in der Regel anhand einer schriftlichen und mündlichen Prüfung statt. Beizubringen sind folgende Unterlagen:

    • Antrag
    • Liste der Gutachten
    • 5 selbst erstellte Gutachten in 4-facher Ausfertigung
    • Lebenslauf / Beruflicher Werdegang
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
    • 2 Passfotos
    • Anschriften zweier Referenzpersonen

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach dem Umfang des mehrstufigen Verfahrens und sind in einer eigenen Kostenordnung niedergelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English