Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Um eine erweiterte Melderegisterauskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

    Beschreibung

    Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

    Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

    Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen

    Online-Dienst

    Erweiterte Meldebescheinigung beantragen

    ID: L100001_384024856

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen. Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten: Familienname Vornamen Doktorgrad Geburtsdatum Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung zusätzlich auf Antrag wählbar Frühere Namen Ordensname, Künstlername Geburtsort, ggf. Geburtsstaat Geschlecht Derzeitige Staatsangehörigkeiten Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienstand Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Einzugsdatum, Auszugsdatum Ehegatten oder Lebenspartner Minderjährige Kinder Gesetzlicher Vertreter Personaldokumente Lebensnachweis Für die erweiterte Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 10,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben. Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die erweiterte Meldebescheinigung postalisch.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022 (von: Webservice, Usingen)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Usingen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Für Usingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können. Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Gegebenfalls sind Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach den s. Ziffern 4222 – 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport HMdIS, Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.08.2018 (von: Heiß, Andrea)

    Technisch geändert am 28.08.2024 (von: Mulic, Amira)

    Stichwörter

    Konfliktfall Melderegister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)