Förderungsgewährung in der Kindertagespflege
Beschreibung
Die Kindertagespflege dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe, also der Jugendämter der Landkreise und Städte. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.
Online-Dienste
Kindertagespflege: Antrag auf Erlass des Kostenbeitrag
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Kindertagespflege: Antrag auf Förderung
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Zuständigkeit
Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege sind in Hessen die Jugendämter der Landkreise oder der Städte zuständig.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Jugend
Adresse
Postanschrift
Uferstraße 5
35066 Frankenberg (Eder)
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Telefon: 05631 954-1163
E-Mail: jugend@lkwafkb.de
Kontaktperson
Yvonne Baumann
Postanschrift
Bahnhofstraße 8
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 05631 954-1647
E-Mail: yvonne.baumann@lkwafkb.de
Alexander Brützel
Postanschrift
Bahnhofstraße 14
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 05631 954-1796
E-Mail: alexander.bruetzel@lkwafkb.de
Rufina Hense
Postanschrift
Bahnhofstraße 8
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 05631 954-1645
E-Mail: rufina.hense@lkwafkb.de
erforderliche Unterlagen
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Formulare
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Förderungsgewährung in der Kindertagespflege
- Antrag Förderung in Kindertagespflege
- Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages
- Antrag auf Gewährung von Tagespflege
- Arbeitgeberbescheinigung
- Betreuungsvertrag
- Meldung über die Beendigung der Kindertagespflege
- Meldung von Fehlzeiten betreuter Kinder
- Merkblatt zum Antragswesen
- Änderungsantrag gemäß § 23 SKB VIII
Voraussetzungen
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Dies gilt in der Regel auch für Schulkinder.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Förderungsgewährung in der Kindertagespflege
Verfahrensablauf
Die Eltern wenden sich an das Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt und lassen sich dort beraten.
Kosten
Für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege ist in der Regel ein Elternbeitrag an das Jugendamt zu entrichten.
Bemerkungen
Siehe auch unter "Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme) und unter "Tagesmutter/Tagesvater - Erlaubnis zur Kindertagespflege".
Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet (www. soziales.hesssen.de).
Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen unter www.hktb.de bereit.
Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen