Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Förderungsgewährung in der Kindertagespflege

    Beschreibung

    Die Kindertagespflege dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe, also der Jugendämter der Landkreise und Städte.  Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.

    Online-Dienste

    Fördergewährung in der Kindertagespflege

    ID: L100001_383202939

    Beschreibung

    Fördergewährung in der Kindertagespflege

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    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2022 (von: Wachter, Kerstin)

    Technisch geändert am 22.11.2022 (von: Wachter, Kerstin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kindertagespflege Antrag auf Förderung

    ID: L100001_383144629

    Beschreibung

    Die Kindertagespflege dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe, also der Jugendämter der Landkreise und Städte. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen. Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Dies gilt in der Regel auch für Schulkinder.

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    Version

    Technisch erstellt am 20.11.2022 (von: Wachter, Kerstin)

    Technisch geändert am 20.11.2022 (von: Wachter, Kerstin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege sind in Hessen die Jugendämter der Landkreise oder der Städte zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadt Eltville am Rhein - Kindertagespflegebüro

    Adresse

    Postanschrift

    Schwalbacher Straße 40

    Postfach

    65343 Eltville am Rhein

    (Altes Amtsgericht)

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rheingau-Taunus-Kreis - Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Heimbacher Straße 7

    65307 Bad Schwalbach

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 300
    Gebührenfrei

    Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Eltville am Rhein - Amt für Soziales, Kitas, Sport und Vereine

    Adresse

    Postanschrift

    Schwalbacher Straße 40

    Postfach

    65343 Eltville am Rhein

    (Altes Amtsgericht)

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

    Nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Dies gilt in der Regel auch für Schulkinder.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Eltern wenden sich an das Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt und lassen sich dort beraten.

    Kosten

    Für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege ist in der Regel ein Elternbeitrag an das Jugendamt zu entrichten.

    Bemerkungen

    Siehe auch unter „Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme) und unter “Tagesmutter/Tagesvater – Erlaubnis zur Kindertagespflege“.

    Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet (www. soziales.hesssen.de).

    Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen unter www.hktb.de bereit.

    Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2016 (von: Kuhrau, Nathalie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)