Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme)
Beschreibung
Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt sowohl Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten als auch für die Tagesmütter und –väter ist und unter anderem für die Vermittlung eines Platzes für das Kind zuständig ist.
Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege zahlen die Eltern einen Monatsbeitrag an das zuständige Jugendamt.
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Übernahme Kitagabühren
Beschreibung
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Zuständigkeit
Sie müssen sich an das zuständige Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Jugendförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
- Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.
erforderliche Unterlagen
Hierzu gibt Ihnen das zuständige Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt Auskunft.
Formulare
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Der Bescheid zur Kostenfestsetzung für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege enthält in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Verfahrensablauf
Wenn Sie als Erziehungsberechtigte einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater für ihr Kind wünschen, wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt. Das Jugendamt ist bei der Suche nach einem geeigneten Platz behilflich. Für die Betreuung des Kindes setzt das Jugendamt einen monatlichen Beitrag fest. Die Höhe des Elternbeitrages orientiert sich in der Regel am Betreuungsumfang. Sie als Eltern zahlen den festgesetzten Betrag an das Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Beitrag kann ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII)
Bemerkungen
Siehe auch unter „Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme) und unter “Tagesmutter/Tagesvater – Erlaubnis zur Kindertagespflege“.
Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet (www.soziales.hessen.de).
Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen unter www.hktb.de bereit, darunter die Broschüre „Recht kompakt in Stichworten“.
Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016