Ehrenzeichen Verleihung für Gemeinden und Städte
    99035004067001

    Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Gemeinden / Städte

    Beschreibung

    Die Freiherr-vom-Stein-Plakette kann einmalig allen hessischen Gemeinden und Städten verliehen werden, die auf ein 750- oder mehrjähriges Bestehen zurückblicken und das historische Ereignis im festlichen Rahmen feiern.

    Zuständigkeit

    Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Abteilung IV Kommunale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Allee 12
    65185 Wiesbaden

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Die Gemeinde muss auf ein 750-oder mehrjähriges Bestehen zurückblicken und das historische Ereignis im festlichen Rahmen feiern.
    • Bei Jubiläen von Stadtrechtsverleihungen werden auch kürzere Zeiträume (600 Jahre) als ausreichend angesehen, wenn die Stadt mindestens schon 750 Jahre bestanden hat.
    • Die Plakette wird verliehen, wenn die Jubiläumszahl durch 25 teilbar ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Freiherr-vom Stein-Plakette wird auf Antrag verliehen.
    Dem Antrag ist eine aktuelle Stellungnahme des für die Gemeinde regional zuständigen Hessischen Staatsarchives beizulegen.

    Bearbeitungsdauer

    4-6 Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kann einer Gemeinde bei einem Ortsteiljubiläum die Freiherr-vom-Stein-Plakette nicht mehr verliehen werden, so kann an deren Stelle die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde verliehen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 08.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2016
    Technisch geändert am 13.05.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019