Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
Beschreibung
Die Freiherr-vom-Stein-Plakette wird an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen, die sich im Bereich der Kommunalpolitik besonders verdient gemacht haben.
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Antragsverfahren für Freiherr-vom-Stein-Plakette oder -Ehrenurkunde
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Zuständigkeit
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung, Gewerbe und Sozialversicherung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 05631 954-1340
E-Mail: recht-komm@lkwafkb.de
Formulare
Erlass vom 28. September 2016
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Abteilung IV Kommunale Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Ausführlicher Lebenslauf und die Darstellung der besonderen herausragenden Verdienste der betreffenden Person.
Formulare
Der Antrag ist unmittelbar beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz einzureichen.
Voraussetzungen
Die Auszeichnung wird nach strengen Maßstäben vergeben. Sie wird an Personen des öffentlichen Lebens verliehen, die durch ihre Tätigkeit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung außerordentliche und in der Regel überregionale Verdienste erworben haben. Dabei ist insbesondere herausragendes ehrenamtliches Engagement auf kommunaler Ebene von Bedeutung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vorschläge zur Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens können schriftlich beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz unter Beifügung von Informationen über den Lebenslauf und die besonderen herausragenden Verdienste der betreffenden Person eingereicht werden.
Fristen
In den letzten sechs Wochen vor Wahlen findet in aller Regel keine Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens statt.
Bearbeitungsdauer
4-6 Wochen.
Kosten
Keine.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 08.05.2024